Die Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist noch nicht amtlich, demnächst erfolgt aber die Kundmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Konkret wird dann der Schutzstatus Wolf in der FFH-Richtlinie von bisher Anhang IV (streng geschützt in) in Anhang V (geschützt) geändert.
Die Tiroler Landesregierung hat deshalb beschlossen, das bisherige Tiroler Wolfsmanagement auf Basis der neuen EU-rechtlichen Gegebenheiten abzusichern und weiterzuentwickeln. „Wir haben lange auf die Senkung des Schutzstatus hingearbeitet. Mit vereinten Kräften ist es schließlich gelungen, den Wolf von ‚streng geschützt‘ auf ‚geschützt‘ herabzustufen. Den gewonnenen rechtlichen Spielraum beim Umgang mit Risiko- und Schadwölfen wollen wir nützen, um das Tiroler Modell abzusichern und weiterzuentwickeln. Wir bleiben aber auf europäischer Ebene weiterhin hartnäckig, denn unser langfristiges Ziel ist eine reguläre Bejagung des Wolfes. Für uns geht es um den Schutz der Almtiere und der Almwirtschaft“, erklären Landeshauptmann Anton Mattle und Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler.
Tiroler Modell bewährt sich
Mit Amtsantritt der neuen Landesregierung wurde der Grundstein für ein neues Tiroler Jagdgesetz gelegt, welches Anfang des Jahres 2023 vom Tiroler Landtag verabschiedet wurde. Damit wurde eine praktikable Möglichkeit zur Entnahme von Schad- und Problemwölfen geschaffen. Zudem wurden die rund 2.000 Tiroler Almen durch die Tiroler Alpschutzgebietsverordnung als nicht schützbare Weideflächen ausgewiesen, wodurch eine Entnahme von Schadtieren rasch erfolgen kann.
Durch das Tiroler Modell konnten im heurigen Jahr bereits vier Abschussverordnungen erlassen und zwei davon von der Jägerschaft erfüllt werden. Zwei Abschussverordnungen im Stubaital und im Ötztal sind bis Ende Juli bzw. Anfang August aufrecht. Zwei weitere Abschussverordnungen in Osttirol und im Ötztal traten vergangene Woche in Kraft. Insgesamt erließ die Tiroler Landesregierung seit 2023 insgesamt 37 Maßnahmenverordnungen, wodurch in Tirol acht Wölfe entnommen werden konnten. Die Entwicklung der Risszahlen deutet auf die Wirksamkeit des zunehmenden Jagddruckes durch das Tiroler Wolfsmanagement hin. Trotz steigender Wolfspräsenz sind die Risse und die Zahl der vermissten Tiere seit Inkrafttreten des novellierten Tiroler Jagdgesetzes um fast 60 Prozent zurückgegangen.
Regulierung der alpinen Wolfspopulation
Da der Wolf grenzüberschreitend aktiv ist, erstrecken sich Wolfspopulationen über mehrere Nationalstaaten. Die alpine Wolfspopulation erstreckt sich etwa über Frankreich, die Schweiz, Norditalien und Westösterreich und würde – staatsübergreifend betrachtet – den günstigen Erhaltungszustand bereits erfüllen. Die aktuelle Regelung der Europäischen Union und insbesondere die Auslegung durch den EuGH sehen vor, dass der günstige Erhaltungszustand auf nationaler und Bundesländer-Ebene vorliegt. Deshalb fordert Tirol eine weitergehende Anpassung der FFH-Richtlinie, um den Erhaltungszustand überregional auf Populationsebene betrachten zu können. Diese Anpassung würde unkomplizierte jagdliche Maßnahmen wie jährliche festgelegte Abschussquoten ermöglichen.
Almsommer frühzeitig beendet
Dass die Weiterentwicklung des Wolfsmanagements geboten ist, zeigte sich kürzlich auf der Kerschbaumer Alm im Gemeindegebiet von Amlach. Am 15. und 16. Juni wurden im Almgebiet sieben tote Schafe aufgefunden. Nach Begutachtung durch den jeweiligen örtlich zuständigen Amtstierarzt besteht bei den Rissereignissen der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher, eine Abschussverordnung wurde erlassen.

wurden auf der Kerschbaumer Alm gerissen.
In der Zwischenzeit ist die Zahl der gerissenen Schafe auf 50 angestiegen, am vergangenen Wochenende wurden die Tiere von der Alm abgetrieben. Der betroffene Landwirt Paul Lugger kommentiert in den sozialen Medien: „Nach leider sehr kurzem Almsommer mussten wir unsere Tiere ins Tal holen. 50 Schafe sind tot, die Verletzten werden jetzt versorgt bzw. notgeschlachtet. Nach 14 Stunden Fußmarsch und Tierleid ohne Ende wird man nachdenklich, wie es in Zukunft weitergehen soll.“
Zu einem verfrühten Almabtrieb kam es bereits im letzten Sommer. Acht Schafe fielen dem Wolf zum Opfer. Das brachte Paul Lugger eine Anzeige der Organisation „Tierschutz Austria“ ein, weil er seine Schafe ohne Herdenschutzmaßnahmen gehalten habe. Die Anzeige wurde von der Bezirkshauptmannschaft Lienz abgewiesen, da auf der weitläufigen Alm laut Almschutzgesetz kein Herdenschutz möglich sei.
- Bildquellen -
- Lugger: Paul Lugger
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