Im Vorjahr fielen 211 Weidetiere großen Beutegreifern zum Opfer – 70 Prozent davon in Folge eines Wolfsangriffs. Im heurigen Jahr wurden in Osttirol sowie in den Bezirken Imst und Innsbruck-Land mehrmals Wölfe nachgewiesen. Grund genug für die Tiroler Landesregierung, sich im Vorfeld der Almsaison 2025 dem Thema zu widmen.
Einfachere Abwicklung
Bei der Regierungssitzung am Dienstag vergangener Woche beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag von LH-Stv. Josef Geisler Anpassungen in einer Richtlinie, die die Abwicklung von Schäden durch große Beutegreifer regelt.
So ist mit den beschlossenen Richtlinienadaptierungen bei Rissen von Rindern künftig keine Erhebung mehr über den Wert des Tieres notwendig. Sie werden nach demselben Prinzip entschädigt wie Schafe – also auf Basis festgelegter Kostensätze, die sich aus den durchschnittlichen Versteigerungspreisen des Vorjahres ergeben. Risse werden grundsätzlich auch weiterhin amtstierärztlich begutachtet.
„Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass es in der Abwicklung Potenzial zur Weiterentwicklung gibt. Deshalb vereinfachen wir die Abwicklung der Entschädigungen für die von Nutztier-Rissen betroffenen Landwirtinnen und Landwirte. Den emotionalen Wert des Verlustes eines Tieres kann niemand ersetzen – doch wir können zumindest die finanzielle Entschädigungsabwicklung vereinfachen und unsere Bäuerinnen und Bauern unterstützen, indem wir uns weiter für die Senkung des Schutzstatus des Wolfs auf nationaler und internationaler Ebene einsetzen“, betont LH-Stv. Josef Geisler.
Noch nicht am Ziel
Bei der Entnahme von Wölfen schöpft Tirol die rechtlichen Möglichkeiten aus: Schad- und Risikowölfe werden mittels Verordnung zum Abschuss freigegeben. Im Anschluss an die Regierungssitzung am Dienstag vergangener Woche betonte Mattle: „Unser Ziel ist und bleibt die nachhaltige Lockerung des Schutzstatus des Wolfs und eine reguläre Bejagung.“ Im vergangenen Jahr hat die Tiroler Landesregierung 14 Abschussverordnungen für Schad- und Risikowölfe erlassen. „Dass im Vorjahr die Zahl der Nutztierrisse weiter zurückging, legt nahe, dass der Tiroler Weg mit seinem Jagddruck Wirkung zeigt. Diesen Weg setzen wir konsequent fort“, sagt Geisler.
Senkung FFH-Richtlinie
Erst im Dezember des Vorjahres wurde die von Tirol geforderte Änderung zum Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention beschlossen. Auch in der „Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie“ (FFH) soll die Lockerung des Schutzstatus des Wolfs übernommen werden. Am Dienstag beschlossen die EU-Abgeordneten die Behandlung des Themas in einem beschleunigten Verfahren. Am Donnerstag soll der Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt werden. (Stand zu Redaktionsschluss Dienstag, 16 Uhr)
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