Wildschäden: Schnell schlichten statt lang streiten

Mit dem Oö. Jagdgesetz 2024 wurde ein Schlichtungsverfahren eingeführt. 19 Personen sind dafür ausgebildet worden und seit Jahresbeginn im Amt.

Verbissschäden, wie sie häufig durch Rehwild entstehen, werden gemeinsam besichtigt und vom Schlichter erhoben und bewertet.

Jagd und Grundbesitz sind nicht von Haus aus ein Duo, das für ein harmonisches Miteinander steht. Kommt es zu Jagd- oder Wildschäden, ist der Weg zu langjährigen Streitigkeiten bis hin zu Gerichtsverfahren oft nicht mehr weit. Damit es erst gar nicht mehr so weit kommt, ist mit dem 2024 erlassenen Oö. Jagdgesetz ein Schlichtungsverfahren eingeführt worden, bei dem sogenannte „Schlichter“ auf den Plan treten.

19 Schlichter seit dem 1. Jänner offziell im Amt

„Es ist ein sachliches Mediationsverfahren, das für rasche und faire Lösungen sorgen soll“, erklärt Agrar- und Jagd-Landes­rätin Michaela Langer-Weninger. „Insgesamt 19 Schlichter wurden durch das Land Oberösterreich bestellt und angelobt. Seit 1. Jänner 2025 sind diese offiziell immer dann im Einsatz, wenn auf Ortsebene keine einvernehmliche Lösung zwischen Jagd und Grundbesitz erzielt werden kann.“

Um die Funktion eines Schlich­ters auszuüben, ist neben persönlicher Unbeschol­tenheit auch eine spezielle Ausbildung erforderlich. Diese haben die bereits bestellten Personen an der Landwirtschaftskammer Oberösterreich erhalten. Sie umfasste vier Kernbereiche: Mediation und Konfliktmanagement, Grundlagen des Oö. Jagdrechts und des Zivilrechts sowie die Schadensbewertung in der Land- und Forstwirtschaft. Nach der Ausbildung wurden die Schlichter durch die Landesregierung bestellt und angelobt. Ihre Funktionsperiode beträgt nun sechs Jahre.

Ablauf eines Schlichtungsverfahrens

Kommt es zu einem Wild- oder Jagdschaden, wird zunächst ein Vergleichsversuch unternommen. Die Schlichter versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln und für eine einvernehmliche Lösung zu sorgen. Die Schadenshöhe sowie die Verfahrenskosten werden in einer Niederschrift festgehalten, die von allen Beteiligten unterzeichnet und dem Land OÖ übermittelt wird. Sollte binnen zehn Wochen keine Einigung über die Schadenshöhe erzielt werden, besteht für die geschädigte Partei die Möglichkeit, den zivilgerichtlichen Weg zu beschreiten.

Schaden im Beisein beider Parteien ermittelt

Grundlage für die Berechnung der Entschädigung ist der ortsübliche Marktpreis der beschädigten Kultur (etwa Feldfrüchte, Grünland oder Jungbaumbestand). Zur Erhebung des Schadensausmaßes werden im Beisein beider Parteien die betroffenen Flächen umgehend – spätestens binnen zwei Wochen ab Anrufung – besichtigt. Die Schlichter nehmen den Befund auf und bewerten sowohl die Schadenshöhe als auch die Ursache. Nach Abschluss des Verfahrens werden die getroffenen Vereinbarungen dokumentiert und an das Land OÖ übermittelt.

„Mit diesem neuen Verfahren werden emotionale Konflikte reduziert und neutrale, sach­liche Lösung ermöglicht“, ist Michaela Langer-Weninger überzeugt. Und:  „Es ist wichtig, die Emotionen herauszubekommen. In der Vergangenheit war das leider nicht immer so. Durch unsere Schlichter, die meist selbst aus der Praxis kommen, gibt es nun eine dritte, neutrale Partei, die mediativ und fachlich-fundiert zwischen den Betroffenen vermitteln kann.“

Quelle: Land OÖ/Gruber
Franz Waldenberger, Michaela Langer-Weninger, Herbert Sieghartsleitner (r.)

Unterstützung durch die jeweilige Vertretung

Franz Waldenberger, Präsident der OÖ Landwirtschaftskammer, verweist darauf, dass die LK OÖ die Einführung der Schlichter aufgrund der Er-
fahrungen aus der Wildschadensberatung gefordert hat. „Durch die Verlagerung von der Gemeinde- auf die Bezirksebene, die professionelle Schulung und den häufigeren Einsatz der einzelnen Schlichter erwarten wir uns, dass sich die Qualität der Konfliktlösung bei Jagd- und Wildschäden verbessert“, so Waldenberger. Die Professionalisierung bringe Fairness und Effizienz und erhöhe die Chance auf eine einvernehmliche Lösung. Die Landwirtschaftskammer organisiert die Schulungstermine und hält diese auch
ab. „Zudem wird durch die
objektive Herangehensweise der Schlichter das Vertrauen in das Verfahren erhöht und die regionale Zusammenarbeit gefördert“, so Waldenberger.

“Wir erwarten uns, dass sich die Qualität der Konfliktlösung durch die Verlagerung von der Gemeinde- auf die Bezirksebene und die professionelle Schulung verbessern wird.” Franz Waldenberger

Dazu Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner: „Jagdbare Wildtiere in artgerechter und angepasster Anzahl sind ein wesentlicher Teil unserer Kulturlandschaft und damit unserer Heimat. Nicht jeder Einfluss dieser Tiere auf die vom Menschen genutzten land- und forstwirtschaftlichen Bestände ist ein Schaden. Wenn diese Lebensraumnutzung aber zu groß wird, sind die Jäger einerseits sowie die Grundbewirtschafter andererseits gefordert, miteinander zu kommunizieren und Taten zu setzen, damit es zu keinen größeren Problemen kommt. Sollte es dabei Uneinigkeit geben, ist
die neu eingerichtete Schlich-terstelle gefragt.“ Dabei solle jeder Beteiligte lösungs- und konsensorientiert denken und sich einbringen. Mit Schlichtungsverfahren die Wildschadensregelungen in den Händen der Beteiligten zu lassen, sei „jedenfalls vernünftig“.

Liste im Internet

Unter www.land-oberoesterreich.gv.at/539487.htm ist eine Liste der Schlichter samt Kontaktdaten abzurufen. Betroffene können sich direkt an einen solchen wenden, um eine Lösung für einen Wildschaden zu finden.

- Bildquellen -

  • Waldenberger, MLW, Sieghartsleitner: Land OÖ/Gruber
  • Rehwild: Foto: Joris Machholz - stock.adobe.com
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AUTORred Gabi Cacha
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