Wichtiger Arbeitsplatz outdoor mit großem Gefahrenpotenzial

Die Holzernte ist eine schwere und gefährliche Arbeit. Entsprechendes Gefahrenpotential ist daher auch für alle anderen Waldbesucher gegeben, wenn die geltenden Regeln nicht eingehalten werden.

Waldarbeiter treffen zur Holzernte und Waldpflege zahlreiche Vorkehrungen, um Waldbesucher zu schützen. Diese sind zu beachten.

Durch leichtsinniges und fehlerhaftes Verhalten in den heimischen Wäldern gefährden Sportler und Erholungssuchende nicht nur sich selbst, sondern auch all jene, deren Arbeitsplatz der Wald ist. Niederösterreichs LK-Präsident Johannes Schmuckenschlager appelliert daher gemeinsam mit Tourismus- und Sportlandesrat Jochen Danninger an die Waldbesucher, sich mit der nötigen Umsicht und unter Beachtung der Regeln im Wald aufzuhalten.

Wege, Routen und Pisten keinesfalls verlassen

„Nach vielen Wochen der Ausgangsbeschränkungen fällt vielen von uns die Decke auf den Kopf. Ich verstehe daher jeden, den es in Niederösterreichs Wälder zieht, um dort Sport zu betreiben oder um spazieren zu gehen“, zeigt Landesrat Danninger Verständnis, dass viele Menschen den Wald und die Natur nutzen, um Erholung zu suchen. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Wald auch Arbeitsraum für Land- und Forstwirte sowie Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist. Alle Aktivitäten sollten daher mit viel Bedacht und Verantwortungsbewusstsein, unter Einhaltung der geltenden Regeln und mit dem Wissen gesetzt werden, dass „wir in den heimischen Wäldern nur zu Gast sind.“

„Für viele Waldbesitzer ist der Winter aufgrund der Wetterbedingungen die Hauptsaison der Holzernte und der Pflegemaßnahmen im Wald. Für die Sicherheit aller treffen sie zahlreiche Vorkehrungen“, stellt Präsident Schmuckenschlager klar. Diese müssten von den Erholungssuchenden aber auch beachtet werden. So sollten Waldbesucher unbedingt auf Wegen, Routen und Pisten bleiben und gesetzlich festgelegte Betretungsbeschränkungen einhalten, so Schmuckenschlager.

Da nach erfolgter Holznutzung die Waldbesitzer verpflichtet sind, diese Flächen wieder zu bewalden, müssen Verjüngungsflächen besonders geschützt werden.

Aufforstungsflächen dürfen nicht betreten werden

Daher gilt ein gesetzliches Betretungsverbot für alle Flächen, auf denen die Bäume eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht haben. „Das ist wichtig, um Schäden zu vermeiden und dadurch auch für die kommenden Generationen klimafitte Wälder und eine nachhaltige Waldwirtschaft zu erhalten“, erklärt der LK-NÖ-Präsident.

„Gemeinsam möchten wir informieren“, betonen Schmuckenschlager und Danninger, „denn wenn sich jeder Waldbesucher bedachtsam verhält, steht einem erholsamen Erlebnis für körperliches und geistiges Wohlbefinden in Niederösterreichs Wäldern nichts im Wege“

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AUTOREva Riegler
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