So gehen die Wettbewerbshüter unter anderem der Frage nach, wo heuer in der Wertschöpfungskette die massiven Preissteigerungen hingeflossen sind. Wie die BWB per Aussendung mitgeteilt hat, will sie auch prüfen, wie sich die Konzentration innerhalb verschiedener Produktkategorien und der Anteil von Eigenmarken entwickelt haben und zudem erheben, welche wettbewerblichen Faktoren sich in der Lebensmittelbranche verändert haben. Auch der zunehmende Onlinehandels und dessen Rolle auf den Wettbewerb in der Lebensmittelbranche ist Thema, Herangezogen wird dazu ein Mikrowarenkorb mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs wie Milch und Brotprodukte, Fleisch, Obst und Gemüse, Flaschenbier und nicht-alkoholische Getränke.

Fairnesskatalog wird überarbeitet
Märkte, die den täglichen Bedarf wie Nahrungsmittel oder neuerdings speziell das Heizen betreffen, stehen derzeit im Fokus der Bundeswettbewerbsbehörde. Hintergrund dafür ist auch die Überarbeitung des seit vier Jahren geltende Fairnesskatalogs für Unternehmen basierende auf eine neue EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die Richtlinie wurde im Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz umgesetzt. Die BWB wurde mit dem Vollzug dieses Gesetzes als Durchsetzungsbehörde betraut.

Anonyme Beschwerden möglich
Für Beschwerden von unlauteren oder überhaupt verbotenen Handelspraktiken beim Verkauf von Agrarprodukten und Lebensmitteln wurde mit 1. März 2022 ein eigenes Fairness Büro als weisungsfreiem unabhängige Erstanlaufstelle eingerichtet. Dieses behandelt Beschwerden absolut anonym. Auf Wunsch des Beschwerdeführers wird mit der BWB kooperiert, auch wenn etwa Branchen oder bei Marktteilnehmern ein Cluster festgestellt wird.

„Jeder Marktteilnehmer kann einen Beitrag für mehr Fairness leisten“. Es gelte, unfaire Geschäftspraktiken zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten dagegen aufzuzeigen, so die Interims-Chefin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch.

 

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AUTORRed. BW
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