Ab 2021 gelten für den Betrieb der Geräte, die (auch) zum Pflanzenschutz verwendet werden, teilweise strengere Regeln. In manchen Bundesländern gab es bisher nach der jeweils dort gültigen Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung Befreiungen von Gerätegruppen im Hinblick auf die Kontrolle bzw. Begutachtungsplakette. “Eine Verlängerung ist nach geltendem EU-Recht nicht möglich”, so Thomas Fussel von HBLFA Francisco Josephinum/BLT Wieselburg.

Hier Beispiele:
-) OÖ: Granulatstreugeräte, Beizgeräte und Streichgeräte durften bisher ohne gültige Begutachtungsplakette in Betrieb genommen werden. Ab 1. Jänner 2021 fällt diese Besserstellung, auch diese Geräte brauchen dann die Plakette (Ausnahme Überprüfungspflicht: Neugeräte bis fünf Jahre nach dem Kauf.)
-) Vorarlberg und Tirol: Nach den Pflanzenschutzgerätekontrollverordnungen müssen Streichgeräte, Granulatstreugeräte, in geschlossenen Räumen eingesetzte Nebelgeräte, Beizgeräte sowie von einer Person gezogene oder geschobene Spritz- und Sprühgeräte (in Tirol ist deren Breite auch defeniert) bis 31. Dezember 2020 einer erstmaligen Kontrolle unterzogen werden. Sie dürfen damit, wie andere Pflanzenschutzgeräte schon seit einigen Jahren, nur mit einer gültigen Plakette eingesetzt werden. 

Eine Übersicht über alle Landesgesetze finden Sie hier. Die Regeln beruhen in ihren Grundsätzen auf der EU-Richtlinie 2009/128/EG. Granulatstreuer, die nur für die Ausbringung von Düngemitteln verwendet werden, sind von dieser nicht betroffen.
MS

 

- Bildquellen -

  • Granulatstreuer: agrarfoto.com
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