Waldfonds: Anträge sind seit einem Monat möglich

Bei Aufforstungen sind bestimmte Mischwaldkriterien einzuhalten.

In Summe 350 Millionen Euro hat die Bundesregierung im Rahmen des sog. Waldfonds als „Rettungs- und Zukunftspaket für unsere Wälder“ bereitgestellt. Von den zehn Maßnahmen dieses Fonds sind sechs bereits seit dem 1. Februar 2021 beantragbar. Das Gesamtvolumen dieser sechs Maßnahmen beläuft sich auf 200 Mio. Euro. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen (80 Mio. Euro).
  • Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder (28 Mio. Euro).
  • Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust (60 Mio. Euro).
  • Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz (9 Mio. Euro).
  • Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (16 Mio. Euro).
  • Maßnahmen zur Waldbrandprävention (6 Mio. Euro von insgesamt 9 Mio. Euro).

Antragstellung erfolgt online

Die Antragstellung erfolgt online über eine eigens eingerichtete Internetseite. Nachdem aber die Maßnahmen je nach Bundesland von unterschiedlichen Stellen bearbeitet werden, sind auch unterschiedliche Länderseiten eingerichtet. Gleich bei der Antragstellung wird auch überprüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind.

Beispielsweise ist für die Abgeltung von Borkenkäferschäden ein Mindestschadausmaß je Katastralgemeinde (KG) erforderlich, um überhaupt einen Antrag stellen zu können. Welche KG infrage kommen, ist auf einer veröffentlichten Liste ersichtlich. Für die Feststellung des Schadausmaßes auf einzelbetrieblicher Ebene gelten ausschließlich die Erhebungsdaten des Bundesforschungszentrums für Wald. Die Feststellung und Anerkennung des Wertverlustes ist rückwirkend ab 1. Jänner 2018 möglich.

Bei der Förderung von Aufforstungen sind bestimmte Mischwaldkriterien einzuhalten. Diese sollte man bereits bei der Bestellung der Pflanzen berücksichtigen. Beispielsweise gilt bis 500 m Seehöhe ein maximaler Fichtenanteil von 25 %. Zudem sind mindestens 40 % Laubhölzer zu setzen, davon mindestens 20 % Eiche oder Buche.

Förderbar sind auch motor-manuelle Erstdurchforstungen im Bereich von 10 bis 20 m Oberhöhe. Allerdings darf die Maßnahme nicht mit dem Harvester durchgeführt werden.

Fragen zur Abwicklung bzw. zur Auslegung der Waldfonds-Richtlinie sind an das BMLRT zu richten.
E-Mail: abt-33@bmlrt.gv.at
www.waldfonds.at

- Bildquellen -

  • Wald: Agrarfoto.com
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AUTOROnline: A.S.
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