Vollspalten-Kompromiss schafft Klarheit für Bauern

Neue Regelung zum Vollspaltenboden bringt Planungssicherheit und Herausforderungen für Schweinehalter in Oberösterreich.

Schweine auf Vollspaltenböden: Haltungsbedingungen haben Auswirkungen auf Erzeugungsmengen und die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Marktgeschehen.

Nach intensiven politischen Verhandlungen steht nun eine neue Regelung für die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten fest ein Thema, das Oberösterreich als Schweinehaltungsbundesland Nummer 1 mit knapp 5000 Betrieben besonders betrifft.

Planungssicherheit und Klarheit für Betriebe

Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger zeigt sich erleichtert: „Jetzt gibt es endlich Klarheit und Planungssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern.“ Die Dringlichkeit sei groß gewesen: „Das sofortige Ende der Vollspaltenhaltung ab Juni 2025 wäre für viele Betriebe eine Katastrophe gewesen.“ Investitionen, die noch nicht abgeschrieben sind, wären „verloren“ gewesen. Auch für Konsumenten hätte das Folgen gehabt: „Bricht die Produktion weg, ist das auch das Ende der Selbstversorgung und des heimischen Qualitätsschnitzels zum vernünftigen Preis.“

Der bäuerliche Nationalratsabgeordnete Manfred Hofinger bezeichnet die Neuregelung als „praxisnahe und faire Lösung“. Ohne Kompromiss wären „rund 5000 Betriebe ohne klare Perspektive dagestanden“. Die Haltung in unstrukturierten Vollspaltenbuchten endet nun mit 1. Juni 2034 – ein Umstellungszeitraum von neun Jahren. Für Ställe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 errichtet wurden, gibt es „eine individuelle Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren“. Ab Juni 2029 gelten neue Standards etwa bei Besatzdichte und Beschäftigungsmaterial. „Gerade junge Bäuerinnen und Bauern sind bereit, in moderne Haltungsformen zu investieren aber sie brauchen dafür stabile und verlässliche Rahmenbedingungen.“

Übergangsfrist ist „sehr kurz bemessen“

Auch die Landwirtschaftskammer Oberösterreich bewertet das Verhandlungsergebnis als „gangbaren Kompromiss“. Präsident Franz Waldenberger betont: „Die Vorgaben werden praktisch umsetzbar sein, jedoch auch sehr herausfordernd.“ Zwar sei kein genereller Investitionsschutz möglich gewesen, aber „zumindest für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Ende 2022 investiert haben“. Die 16-jährige Übergangsfrist sei allerdings „sehr kurz bemessen“. Die neue Regelung sei wichtig für Investitionen, die in den letzten Jahren „äußerst niedrig“ gewesen seien.

Das bestätigt auch Langer-Weninger: „Die Schweinebetriebe in Oberösterreich haben in den letzten Monaten auf große Investitionen verzichtet. Das hab ich nicht nur von den Bauern selbst gehört, sondern sehe es auch in den Daten der Investitionsförderung. Vielfach wurden sogar Bauansuchen und Stallneubauten infolge des VfGH-Urteils storniert.“

Seit der Aufhebung der Übergangsregelung habe der Bauernbund stets einen praktischen Zugang gefordert, wie der bäuerliche Abgeordnete Klaus Lindinger betonte: „Dafür ist auf allen Ebenen intensiv gearbeitet worden.“

Fehlende Investitionen: Appell an Konsumenten

Waldenberger verweist auf Österreichs hohe Standards: „Hohe Tierwohl-Standards sind ein deutlich hervorzuhebendes Merkmal gegenüber dem Konsumenten.“ Gleichzeitig warnt er vor den Konsequenzen, wenn heimische Produktion zurückgeht: „Der Import von Ware, die unter niedrigeren Tierhaltungsstandards produziert wird, wäre die Konsequenz.“ Sein Appell an Konsumenten: „Wer höhere Standards in der Tierhaltung fordert, darf auch im Supermarktregal nicht zum Billigstprodukt mit unbekannter Herkunft greifen.“

Langer-Weninger betont die Bereitschaft zur Umstellung: „Die Schweinebauern sind durchaus bereit, sich an neue Anforderungen anzupassen.“ Doch die Nachfrage fehle: „Der Absatz für Tierwohl-Fleischwaren liegt aktuell bei gerade einmal fünf Prozent.“ Ohne Veränderung im Konsumverhalten „wird sich daran wenig ändern“. Viele Bauern zögerten daher mit Investitionen in Tierwohl- oder Biohaltung.

Förderungen und Projekte zur Weiterentwicklung

Die wirtschaftliche Bedeutung der Branche in Oberösterreich ist groß: Ein Produktionswert von 410 Millionen Euro jährlich, 36 Schlachtbetriebe und zahlreiche verarbeitende Unternehmen hängen daran. „Diese Stärke dürfen wir nicht aufs Spiel setzen weder aus wirtschaftlicher Sicht noch im Hinblick auf Arbeitsplätze, Einkommen und stabile Lebensmittelpreise“, so Langer-Weninger.

Zur Unterstützung gibt es gezielte Fördermaßnahmen: Besonders tierfreundliche Haltung wird mit einem Fördersatz von 35 Prozent und einer Kostenobergrenze von 700.000 Euro unterstützt. Zudem soll das Projekt IBEST helfen, bestehende Ställe an neue Standards anzupassen. „Unser Ziel ist es, individuelle Maßnahmenpakete zur Verbesserung des Tierwohls zu entwickeln“, erklärt die Landesrätin.

Die neuen rechtlichen Vorgaben sollen die Erzeugung von österreichischem Qualitätsschwein absichern: „Ich hoffe, dass wir mit dieser Einigung die Basis für eine stabile Investitionstätigkeit auf unseren schweinehaltenden Betrieben gelegt haben“, so Waldenberger.

Doch der Umbau wird anspruchsvoll nicht nur im Stall, sondern auch im Einkaufsverhalten. „Die Politik hat mit diesem Beschluss einen wichtigen Schritt gesetzt. Jetzt liegt es an uns allen, durch den gezielten Griff zu österreichischen Qualitätsprodukten auch im Regal ein Zeichen für mehr Tierwohl zu setzen“, so Hofinger.

Bricht die Produktion weg, ist das auch das Ende des heimischen Qualitätsschnitzels zum vernünftigen Preis. Michaela Langer-Weninger Agrarlandesrätin und BB-Landesobfrau

Wer höhere Standards fordert, darf im Supermarkt nicht zum Billigstprodukt greifen.“ Franz Waldenberger LK-Präsident Oberösterreich

Mit diesem Kompromiss schaffen wir langfristige Planungssicherheit für die Schweinebetriebe. Manfred Hofinger Abgeordneter zum Nationalrat

Durch den mehrheitlichen Beschluss im Parlament haben schweinehaltende Betriebe nun Klarheit. Klaus Lindinger Abgeordneter zum Nationalrat

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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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