Vernunft hat gesiegt, Bezeichnungsschutz für Milch wird verstärkt

Mehrere richtungsweisende Abstimmungen gab es am Freitag im EU-Parlament. Im Rahmen der Abstimmung über die Position zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben sich die EU-Parlamentarier für die Ausweitung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milcherzeugnisse ausgesprochen. Ein Verbot, pflanzliche Ersatzprodukte als „Steak“ oder „Wurst“ zu bezeichnen, wurde hingegen abgelehnt. Auch der Kompromiss-Vorschlag, dass Fleisch-Ersatzprodukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“ gekennzeichnet werden, fand keine Mehrheit.

„Es ist sehr erfreulich, dass der Kennzeichnungsschutz für Milch ausgeweitet wird. Wer Milch und Milchprodukte kauft, muss auch sicher sein, dass es sich um tierische Erzeugnisse handelt und nicht um billige Ersatzprodukte mit fragwürdigen Inhalts- und Zusatzstoffen“, so kommentiert der Tiroler Bauernbund-Abgeordnete und LK-Tirol Präsident Josef Hechenberger die Abstimmung im EU-Parlament.

Der Schutz für die Bezeichnung von Milch und Milchprodukten ist im EU-Recht festgelegt. Als Milch darf nur echte Milch bezeichnet werden, die aus dem Gemelk von Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen etc.) stammt. Dieser Schutz gilt auch für Milchprodukte wie Rahm, Joghurt, Butter und Käse. Bereits im Jahr 2017 gab es hier ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof. Jetzt wurde dieser Schutz weiter gestärkt. Begriffe wie „Sojamilch“ sind und bleiben verboten, künftig dürfen auch Bezeichnungen wie „Typ“, „Nachahmung“ oder „à la“ nicht mehr für Milch-Ersatzprodukte verwendet werden. „Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg für die heimische Urproduktion und die Konsumenten. Österreichs Milchbäuerinnen und –bauern produzieren auf höchstem Niveau mit höchsten Standards und Auflagen. Gentechnikfreiheit ist längst Standard in der heimischen Milchwirtschaft und Zusatzstoffe sind verboten. Die Qualität heimischer Milch ist und bleibt weiterhin auf den ersten Blick erkennbar und das ist auch gut so“, sagt Hechenberger.

„Umso trauriger ist es, dass eine deutlichere Kennzeichnung von Fleisch-Ersatzprodukten abgelehnt wurde. Es wäre der logische nächste Schritt gewesen“, so der Tiroler.

Herkunft muss man klar erkennen

Bei „Veggie-Burgern“ und „Veggie-Wurst“ wurde den Druck multinationaler Konzerne wie Nestlé und Unilever nachgegeben. „Bezeichnungen sollen Klarheit schaffen. Die Konsumenten müssen eindeutig erkennen können, was ist Fleisch und was nicht und woher die verwendeten Rohstoffe stammen. Unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern produzieren auf höchstem Niveau, die Produktionsstandards bei Fleisch-Ersatzprodukten sind vergleichbar niedrig. Hochqualitative Urprodukte konkurrieren jetzt mit billigen Imitaten von multinationalen Konzernen. Ein enormer Schaden für die Landwirtschaft und den Konsumentenschutz“, betont Hechenberger.

„Angesichts dieser Entwicklung ist eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln unumgänglich. Es kann nicht sein, dass anonyme Produkte in den Regalen landen und der Konsument keinerlei Information über Herkunft der Inhaltsstoffe hat. Denn Transparenz muss das oberste Gebot sein, deswegen werden wir auch weiterhin für den Bezeichnungsschutz für Fleisch kämpfen“, so Hechenberger abschließend.

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