Verlustersatz für Erdäpfel: Anträge ab Montag

Ministerin Köstinger mit Anita Kamptner und Franz Wanzenböck von der IG Erdäpfelbau Foto: BMLRT/Christian Lendl
Von der anhaltenden Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind auch einige landwirtschaftliche Sektoren schwer betroffen. Bisher konnten bereits Schweine- und Weinbauern einen Verlustersatz beantragen. Ab kommenden Montag, 8. März, können auch Speise- und Saatkartoffelproduzenten einen Verlustersatz online beantragen.
Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden. 
 
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: “Ab Montag können die Erdäpfelbäuerinnen und Erdäpfelbauern ihren Einkommensverlust einreichen und bekommen 70 Prozent als einmaligen Zuschuss ersetzt.“ Franz Wanzenböck, Obmann der IG Erdäpfelbau: “Viele unserer Erdäpfel gehen an die Gastronomie. Der Wegfall des Winter- und Städtetourismus in den vergangenen Monaten hat den Absatz  stark reduziert. Der Erzeugerpreis für Erdäpfel der Ernte 2020 lag im Schnitt bei 13,4 Euro je Dezitonne, das ist fast um die Hälfte weniger als im Jahr davor. Der Verlustersatz Kartoffeln hilft unseren Speise- und Saatkartoffelbauern, erlittene Verluste abzufedern.“
 
Insgesamt stellt die Bundesregierung für indirekt betroffene Landwirte bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung – deren Betriebszweige im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust (gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) erlitten haben. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Verlustermittlung erfolgt pauschal auf Grundlage von Daten der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft. Die Förderobergrenze liegt bei 100.000 Euro für jeden Betriebszweig. Zusätzlich ist eine beihilferechtliche Obergrenze von 225.000 Euro je Landwirt zu beachten. 
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