TIWAG-Entlastungsbeitrag: Auch für Höfe mit gemeinsamen Anschluss

Landwirtschaftliche Betriebe mit gemeinsamen Stromanschluss für Haushalt und Hof erhalten nun durch die Bemühungen der LK Tirol doch einen Entlastungsbeitrag der TIWAG. Die Antragstellung ist bis 28. Juni 2025 möglich – insbesondere, wenn der Betrieb die Strompreisbremse des Bundes nicht erhalten hat.

Viele landwirtschaftliche Betriebe nutzen einen gemeinsamen Anschluss für Haushalt und Wirtschaft – nun werden sie berücksichtigt.

Viele landwirtschaftliche Betriebe in Tirol, die Haushalt und Landwirtschaft über denselben Stromanschluss versorgen, konnten bisher keinen Entlastungsbeitrag der TIWAG erhalten. Diese Lücke wurde nun geschlossen: Seit 5. Mai 2025 und bis einschließlich 28. Juni 2025 kann der Beitrag nachträglich beantragt werden – ein Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen Landwirtschaftskammer Tirol und Landesenergieversorger. Hintergrund ist die bisherige Systematik: Während Haushaltskunden die Entlastung automatisch oder nach Antrag erhielten, blieben viele Betriebe mit sogenanntem L-Lastprofil (L0, L1, L2) unberücksichtigt. Gerade in der Landwirtschaft ist ein gemeinsamer Anschluss von Haushalt und Betrieb jedoch häufig.

Wer ist antragsberechtigt?

Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn alle vier Kriterien erfüllt sind:

  • Gemeinsamer Stromanschluss für Haushalt und Landwirtschaft
  • Stromrechnung weist das Lastprofil L0, L1 oder L2 aus (Stromrechnung Seite 2, oberes Drittel)
  • Hauptwohnsitz des Stromkunden stimmt mit der Verbrauchsstellenadresse überein (Stromrechnung Seite 1)
  • Noch kein Entlastungsbeitrag von der TIWAG erhalten (Nachweis z. B. über Kontoauszug mit Buchung „Entlastungsbeitrag)

Antragstellung

  • Zeitraum: 5. Mai bis 28. Juni 2025
  • Ort: Online unter www.tirol.lko.at – Menüpunkt „Antrag Entlastungsbeitrag“

Unterlagen

  • (als PDF im DIN-A4-Format): Seite 1 und 2 der aktuellen Stromrechnung, Meldebestätigung der antragstellenden Person (erhältlich über die Gemeinde oder via ID Austria)
  • Antragsteller muss jene Person sein, auf die der Stromanschluss gemeldet ist
  • Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2025, nach Prüfung durch die Landwirtschaftskammer. Unterstützung bieten die Bezirkslandwirtschaftskammern oder der E-Mail-Support unter: energie@lk-tirol.at

Hechenberger sieht wichtiges Signal

Josef Hechenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Tirol, zeigt sich über die Einigung mit der TIWAG erfreut. Viele bäuerliche Familienbetriebe seien bisher beim Entlastungsbeitrag leer ausgegangen, obwohl die gemeinsame Stromversorgung von Haushalt und Landwirtschaft in der Praxis gang und gäbe sei.

„Dass nun auch diese Betriebe entlastet werden, ist ein wichtiges Signal der Anerkennung für die tägliche Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern“, so Hechenberger. Dass diese Möglichkeit zustande gekommen ist, sei das Ergebnis vieler Gespräche: „Oft braucht es bei gewissen Themen einen langen Atem und vor allem gute Argumente. Wenn dann eine gute Lösung erzielt werden kann, freut und bestätigt uns das als Interessenvertretung.“

- Bildquellen -

  • Stromzaehler 6 ID70884: agrarfoto.com
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AUTORRed. HP
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