SVB: Hohes Serviceniveau bei geplanter Zusammenlegung sicherstellen

SVB-Obfrau Theresia Meier zur geplanten Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger für die selbstständig erwerbstätigen Bauern und Gewerbetreibenden: „Bei allen Fusionierungsbestrebungen muss der Fokus auf der sozialen Absicherung der Menschen liegen. Wir sind zu Veränderungen bereit, wobei das hohe Leistungs- und Serviceniveau für die bäuerlichen Familien im Vordergrund bleiben muss.“

Zur Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) begrüßte Obfrau Theresia Meier die zahlreich erschienenen Versichertenvertreterinnen und -vertreter aus ganz Österreich sowie die Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein in der SVB-Hauptstelle Wien.

Die von der Regierung geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger für die selbstständig erwerbstätigen Bauern und Gewerbetreibenden war ein zentrales Thema dieser Generalversammlung. Meier dazu: „Die SVB ist bereit, diese Veränderung aktiv mitzugestalten. Wir führen derzeit konstruktive Gespräche mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Wirtschaftskammer.“

Hartinger-Klein kündigte für Mai einen Ministerratsvortrag an, bei welchem die geplante neue Organisation der Sozialversicherungsträger vorgestellt wird. Das Regierungsprogramm sieht eine Fünf-Träger-Struktur vor. Eine wesentliche Forderung der SVB ist, dass ein gemeinsamer Sozialversicherungsträger, wie auch die SVB bisher, alle drei Sparten – Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung – enthält und somit den Vorteil für die Versicherten, ein Ansprechpartner in allen sozialen Fragen zu sein, weiterhin bieten kann. Die Obfrau unterstrich den Wert der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die es zu erhalten gilt, damit die Mitsprache der jeweiligen Berufsgruppe gesichert ist und die Anliegen der Versicherten in die Entscheidungsgremien weitergetragen werden können: „Die Versichertenvertreter der SVB wissen um die Wünsche und Sorgen der Bauern und arbeiten intensiv und mit hohem Engagement an der Weiterentwicklung der sozialen Absicherung mit.“ Ein wichtiger Punkt sei, dass in der Sozialversicherung auch künftig auf die Besonderheiten des bäuerlichen Berufes im Leistungsrecht Rücksicht genommen wird und bauernspezifische Leistungen bestehen bleiben. Meier erwähnte hier etwa die Soziale Betriebshilfe, die Zeckenschutzimpfaktion, die im bäuerlichen Bereich eine besondere Priorität hat, Leistungen für spezifische Berufskrankheiten, wie die Farmerlunge, sowie die breite Palette an Gesundheitsaktionen. Zudem gelte es, das pauschale Beitragssystem, das sich an den Einheitswert der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe orientiert, zu erhalten. „Bei allen Fusionierungsbestrebungen muss der Fokus auf der sozialen Absicherung der Menschen liegen. Wir sind zu Veränderungen bereit, wobei das hohe Leistungs- und Serviceniveau für die bäuerlichen Familien im Vordergrund bleiben muss“, betonte die Obfrau.

Ein anderes wichtiges Anliegen ist Meier die Erleichterung des Zugangs zu Erwerbsunfähigkeitspensionen für die bäuerliche Berufsgruppe. Bei der Inanspruchnahme der krankheitsbedingten Pension sind Bäuerinnen und Bauern derzeit im Nachteil, da für sie kein Berufsschutz besteht, sondern erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres der allgemeine Tätigkeitsschutz berücksichtigt wird. Hier gelte es, eine Annäherung an andere Berufsgruppen zu erwirken.

Der Generaldirektor der SVB, Franz Ledermüller, präsentierte den Voranschlag für das Jahr 2018, der von der Generalversammlung beschlossen wurde. Für bäuerliche Familien stehen Leistungen der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Pflegegeld in Höhe von 3,4 Mrd. Euro zur Verfügung. In der Krankenversicherung wird ein Plus von 13,7 Mio. Euro erwartet. Der Bilanzverlust in der bäuerlichen Unfallversicherung, der aus dem Wegfall des Bundesbeitrages resultiert, in Höhe von 12,7 Mio. Euro kann derzeit noch über die Krankenversicherung bedeckt werden. Der Generaldirektor machte darauf aufmerksam, dass ab dem Jahr 2019 die Zusammenschau dieser beiden Versicherungszweige negativ ausfallen wird, weshalb zur langfristigen Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung – auch angesichts eines neuen, gemeinsamen Selbstständigenträgers – die Mittel aus der Tabaksteuer in Höhe von 31 Mio. Euro jährlich notwendig sind und rückgefordert werden müssen. Diese Mittel, die die ungünstige Versichertenstruktur im bäuerlichen Bereich ausgleichen sollten – auf einen aktiven Versicherten kommen bereits 1,3 Pensionisten –, wurden der SVB im Zuge der politischen Verhandlungen zum Beitragsrabatt vergangenen Jahres gestrichen.

Weiters beschloss die Generalversammlung die Anpassung der Satzungshonorarordnung, wodurch bei Inanspruchnahme von Leistungen bei Wahlärzten die Kostenzuschüsse angehoben wurden. Damit erhalten die bäuerlichen Versicherten in Summe rund 420.000 Euro mehr Kostenzuschuss pro Jahr.

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  • 20180410 Meier: SVB
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