SV-Beiträge: Entlastung kommt zur Anwendung

53 Prozent von der Vorschreibung werden allen vollversicherten Betrieben für das vierte Quartal 2016 abgezogen. ©BZ/Fleischanderl
53 Prozent von der Vorschreibung werden allen vollversicherten Betrieben für das vierte Quartal 2016 abgezogen. ©BZ/Fleischanderl
Alle Bäuerinnen und Bauern erhalten die Entlastung. “Und das ist auch gut so”, kommentiert Bauernbund-Landesobmann und Agrarlandesrat Max Hiegelsberger den Rabatt bei den Sozialversicherungsbeiträgen, der nun zur Anwendung kommt: “Denn auch die Einkommensverluste im vergangenen schwierigen Jahr haben alle Bäuerinnen und Bauern getroffen. Eine Grenze zu ziehen wäre ungerecht gewesen.” Mit dem Beschluss im Dezember erhalten alle vollversicherten Betriebe einen Rabatt im Ausmaö von 53 Prozent des Beitrages für das vierte Quartal 2016. Die entsprechende Vorschreibung wird in diesen Tagen von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zugestellt.

Intensive Verhandlungen

Weil SPÖ-Minister Alois Stöger eine vernünftige Lösung anfänglich blockiert hatte, wären nur 80 Prozent der österreichischen Bauern entlastet worden, 20 Prozent hätten nichts bekommen. In Oberösterreich wären sogar 30 Prozent (6510 von 22.280 Betrieben) leer ausgegangen. Erst auf intensives Drängen des Bauernbun- des konnte letztlich die entsprechende Regelung getroffen werden, von der alle Bäuerinnen und Bauern profitieren. “Das erreichte Ergebnis ist ein starkes Signal an die Landwirte, dass sie rasch und wirksam eine Unterstützung in ihrer herausfordernden Si­tuation bekommen”, sagt Hie- gelsberger: “Natürlich kann man immer mehr fordern oder sich mehr wünschen. Politik ist aber auch immer die Kunst des Machbaren und Veränderungen bedürfen einer Mehrheit im Parlament. Durch intensive Verhandlungen hat der Bauernbund auch hier Positives für die Bäuerinnen und Bauern erreicht”.

Wie in obenstehender Grafik gezeigt, werden die 53 Prozent unter der Bezeichnung “abzüglich Beitragsgutschrift gemäö § 357b BSVG” automatisch vom Vorschreibebeitrag abgezogen. Insgesamt werden dafür in Österreich 90 Millionen Euro aus der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur Ver-fügung gestellt. Auf die spätere Pensionshöhe hat der Erlass keine Auswirkungen. “Der volle Beitrag wird als Beitragsgrundlage für die Pension angerechnet”, so Hiegelsberger. Weitere Anstrengungen braucht es hingegen noch bei den 30 Millionen Euro an Geldmitteln aus der Tabaksteuer, die jährlich von der SVB weg in die Gebietskrankenkasse verschoben werden. “Das muss korrigiert werden”, so Hiegelsberger.

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