Stromkostenbremse nur noch bis Ende Mai zu beantragen

Noch bis 31. Mai können bäuerliche Familien mit landwirtschaftlichem Lastprofil um die Stromkostenbremse ansuchen. Bei Gewährung der Stromkostenbremse für den jeweiligen Betrieb wird diese automatisch auf der Stromrechnung, entweder mit der Jahres- oder mit der Schlussabrechnung beziehungsweise auch bei Teilzahlungsbeträgen, berücksichtigt. Der Förderzeitraum läuft dann von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024, wobei pro Haushalt bis zu 500 Euro pro Jahr ausgezahlt werden. 

Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. Für Familien mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen pro Haushalt gibt es zudem Zusatzförderungen.

Diese Maßnahme der Bundesregierung zur Abfederung der hohen Stromkosten hat bisher regen Anklang gefunden, wie die BauernZeitung aus dem Landwirtschaftsministerium erfahren hat. „Bisher sind mehr als 60.000 Anträge eingelangt“, heißt es dort. „Und bis Ende Mai werden hoffentlich noch weitere Betriebe die Möglichkeit nutzen und einen Antrag stellen.“ Schließlich hätten laut der zuständigen Fachabteilung im Ministerium 150.000 bäuerliche Betriebe die Möglichkeit dazu.

https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag

 

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  • Stromstecker: Ralf Kalytta - stock.adobe.com
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AUTORMartina Kiefer
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