Wertschätzung für die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern – vor allem in Krisenzeiten – ist gut, braucht aber auch Maßnahmen, die dafür sorgen, damit die bäuerlichen Familienbetriebe auch in Zukunft flächendeckend die Versorgung sichern können. Darüber sind sich die oberösterreichischen Bauernbund-Abgeordneten Manfred Hofinger, Klaus Lindinger, Nikolaus Prinz und Bettina Zopf einig.

Mit insgesamt elf steuerlichen Maßnahmen und einem Kinderbonus von 360 Euro pro Kind setzt die Bundesregierung auf gezielte Entlastungen der bäuerlichen Betriebe. Diese Maßnahmen wären eigentlich erst im Zuge der Steuerreform ab 2021 in Kraft getreten. Nun soll es bereits im September soweit sein. Die Maßnahmen gelten dann rückwirkend ab 1. Jänner 2020. Zusätzlich kommt ein Investitionspaket für die Forstwirtschaft in der Höhe von rund 350 Millionen Euro.

Arbeit muss sich lohnen

„Immer öfter können bäuerliche Be­triebe ihren SVB-Beitrag nicht mehr aus ihrem Einkommen am Hof abdecken“, ist Nebenerwerbsbauernobmann Prinz erfreut, dass seine langjährige Forderung nach Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage an das allgemeine Niveau für Versicherte nun endlich umgesetzt wird. Damit werden Betriebe mit kleineren Einheitswerten mit bis zu 320 Euro im Jahr und Opti­onsbetriebe mit bis zu 930 Euro pro Jahr und Betrieb entlastet.

Für die Bauernbund-Abgeordneten ist es aber auch wichtig, den Bäuerinnen und Bauern im Alter eine Pension zu ermöglichen, die „einigermaßen die jahrelange harte Arbeit am Hof widerspiegelt“. Mit der Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf 10 Prozent wird sich bei Ausgleichszulagenbeziehern die Pension um durchschnittlich 450 Euro pro Jahr erhöhen. „Die Kritik der SPÖ an dieser Erhöhung für Menschen, die ohnehin mit einer Mindestpension auskommen müssen, verstehe ich hier überhaupt nicht“, zeigt sich Prinz enttäuscht.

Zeitgemäß wirtschaften können

Mit der Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro wird umgesetzt, was für Kleinunternehmer bereits gilt. Davon profitieren bäuerliche Direktvermarkter, Almausschank oder Kommunaldienstleister. „Um bäuerliche Betriebe zukunftsfit zu halten, ist es notwendig ihnen praxistaugliche und zeitgemäße Regelungen zum Wirtschaften in die Hand zu geben“, betont Hofinger.

Mit der Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenze bei 60 Hektar reduzierte landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie 120 Vieheinheiten wird eine Forderung der Bauernbund-Abge­ordneten nun umgesetzt. „Diese Einschränkung gab es seit 2012, aber sie wird der heutigen Praxis einfach nicht mehr gerecht.“ Künftig gelten lediglich die Beschränkung Einheitswert 75.000 und 400.000 Euro für die Umsatzgrenze als Abgrenzung zur Vollpauschalie­rung. Auch mit der Gewinnglättung zur Absicherung von Preis- und Ertragsschwankungen sowie der Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht von 550.000 auf 700.000 Euro analog zu allen anderen Unternehmen erhalten landwirtschaftliche Betriebe endlich Praxisgerechtigkeit.

Anreize für Betriebsübernahmen

„Wir wollen auch zukünftig qualitativ hochwertige Lebensmittel aus Österreich. Daher stärken wir junge Menschen, die den elterlichen Betrieb übernehmen oder einen neuen pachten wollen, indem die PV-Beitragsgrundlage angehoben wird“, erklärt Lindinger den wichtigen Anreiz einer höheren Beitragsgrundlage für alle hauptberuflich beschäftigten Kinder bis zum 27. Lebensjahr: „Das ist ein wesentlicher Mosaikstein, um die bäuerlichen Familienbetriebe zu sichern.“

Mehr Kindergeld im September

44 Prozent der Bauernhöfe in Oberösterreich werden von Frauen geführt. „Neben viel Arbeit am Hof sind sie häufig auch für die Kinderbetreuung zuständig“, freut sich Zopf, dass mit dem Kinderbonus von 360 Euro pro Kind, land- und forstwirtschaftliche Betriebsführer für Aufwendungen während der Corona-Zeit finanziell entlastet werden. „Dieser Bonus wird für alle, die Familienbeihilfe beziehen, ab September einmalig und automatisch ausbezahlt“, so Zopf.

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AUTORMartina Klein
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