Das Land Tirol begrüßt die Entscheidung der Europäischen Union, den Schutzstatus des Wolfs herabzustufen. Mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2025 und jenem des EU-Rats vom 5. Juni 2025 wird der Wolf künftig nicht mehr als „streng geschützt“ (Anhang IV), sondern als „geschützt“ (Anhang V) in der FFH-Richtlinie geführt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht unmittelbar bevor. Tirol reagiert prompt und will sein Wolfsmanagement an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen und ausbauen.
„Etappensieg für den Schutz der Almwirtschaft“
Landeshauptmann Anton Mattle und LH-Stv. Josef Geisler betonen:
„Wir haben lange auf die Senkung des Schutzstatus hingearbeitet. Der neue europarechtliche Spielraum ermöglicht es uns, beim Umgang mit Risiko- und Schadwölfen schneller und gezielter zu handeln. Unser langfristiges Ziel bleibt aber eine reguläre Bejagung des Wolfs zum Schutz der Almtiere und der traditionellen Almwirtschaft.“
Tiroler Modell zeigt Wirkung
Seit 2023 ermöglicht das novellierte Tiroler Jagdgesetz eine praxisnahe Entnahme von Schadwölfen. Ergänzend dazu wurden Tirols rund 2.000 Almen per Alpschutzgebietsverordnung als nicht schützbare Weideflächen ausgewiesen, wodurch Abschüsse rechtlich erleichtert wurden.
Die bisherigen Erfolge sprechen für sich:
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Vier Abschussverordnungen wurden 2025 bereits erlassen, zwei davon erfolgreich umgesetzt.
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Weitere Verordnungen für das Stubai-, Ötz- und Osttirol stehen bevor.
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Seit 2023: 37 Maßnahmenverordnungen, acht Wölfe entnommen.
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Die Zahl der Risse und vermissten Tiere ging trotz steigender Wolfspräsenz um fast 60 % zurück.
Rechtliche Grundlagen weiterentwickeln
Der neue Schutzstatus bringt Erleichterungen, insbesondere bei der Einzelfallprüfung von Entnahmen. Doch eine reguläre Bejagung ist laut EU-Recht nach wie vor nicht möglich. Tirols Ziel ist daher eine rechtssichere und rasch umsetzbare Weiterentwicklung des Jagdgesetzes. Juristen der Landesregierung arbeiten bereits an einer entsprechenden Gesetzesnovelle, die noch im Sommer dem Landtag vorgelegt werden soll.
Blick über die Landesgrenzen: Regulierung auf Populationsebene gefordert
Tirol fordert darüber hinaus eine Änderung der FFH-Richtlinie, um den Erhaltungszustand der Wolfspopulation grenzüberschreitend – z. B. für die alpine Wolfspopulation über Frankreich, Schweiz, Norditalien und Westösterreich – zu bewerten. „Nur so kann eine reguläre Bejagung in Regionen mit stabilem Wolfsbestand ermöglicht werden“, so LH-Stv. Geisler.
Ziel bleibt: Rasche, unbürokratische Entnahmen ermöglichen. „Die Herabstufung ist ein Meilenstein, aber kein Endpunkt“, betont LH Mattle. „Wir arbeiten weiter auf allen Ebenen daran, die Almwirtschaft effektiv zu schützen.“
Weitere Beschlüsse der Tiroler Landesregierung
Projektvorbesprechungen zur Verfahrensbeschleunigung eingeführt
Im Rahmen des Tirol Konvents führt das Land Tirol Projektvorbesprechungen als neuen Service ein. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten. Projektwerber erhalten bereits vor Einreichung fundierte Beratung – inklusive Einbindung von Sachverständigen.
„Gute Vorbereitung ist die halbe Miete“, so LH Mattle. Erfolgreiches Beispiel: Das Pharmaunternehmen Novartis berichtet von durchweg positiven Erfahrungen mit der Bezirkshauptmannschaft Kufstein und betont die Vorteile der frühzeitigen Abstimmung.
Mit der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs eröffnet sich für Tirol neuer europarechtlicher Handlungsspielraum. Die Landesregierung will diesen nutzen, um Entnahmen schneller, rechtssicher und effizient durchzusetzen – stets mit dem Ziel, Almwirtschaft und Weidetiere wirksam zu schützen.
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- 20250617 PK Wolf @Dominik4: Land Tirol/Dominik