Nun ist es amtlich. Gestern hat der Rat als dritte und letzte Instanz im europäischen Gesetzwerdungsprozess der Absenkung des Schutzstatus von Wölfen von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zugestimmt. Damit tritt die Änderung der FFH-Richtlinie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und kann auf nationaler Ebene in gültiges Recht umgesetzt werden.

Vorangegangen ist der Gesetzesnovelle bekanntlich die Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention im Dezember, der entsprechende Kommissionsvorschlag zur Anpassung der FFH-Richtlinie wurde im März veröffentlicht. „Der politische Druck, den wir über Jahre hinweg aufgebaut haben, zeigt endlich Wirkung“, zeigt sich Bauernbund-Präsident Georg Strasser erfreut. „Nach zweieinhalb Jahren intensiver Arbeit, zähen Verhandlungen und dem Aufbau starker Allianzen in Brüssel haben wir es geschafft: Der Schutzstatus des Wolfes wird angepasst. Endlich steht die Realität der Menschen wieder im Mittelpunkt europäischer Entscheidungen“, kommentiert Landwirtschaftsminister Totschnig den vorliegenden Beschluss. Der Wolf sei längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, so der Minister und ergänzt: „Es ist unsere Pflicht, jetzt auch die Interessen der Menschen in ländlichen Regionen ernst zu nehmen mit klaren Regeln für den Umgang mit dem Wolf.“

Umsetzung im Jagdrecht der Bundesländer

Mit der Änderung der FFH-Richtlinie erhalten die Mitgliedstaaten künftig mehr Flexibilität im Wolfsmanagement. Damit wird es möglich, gezielter auf lokale Herausforderungen reagieren. In Österreich obliegt die Umsetzung den Bundesländern. Diese können nun Managementmaßnahmen in den neun Jagdgesetzen fest verankern. „Nun gilt es, die neuen Handlungsspielräume in der Praxis konsequent zu nutzen“, so Strasser. „Die Entnahme des Wolfes über reguläre Jagdpläne wird möglich“ informiert man im Agrarministerium (BMLUK). Auch die Entnahme einzelner Risikotiere sei weiterhin immer dann möglich, wenn die Sicherheit von Menschen oder Tieren akut gefährdet ist.

EU-weit einheitliche Definition gefordert

Als „wichtigen Etappensieg“ begrüßt auch LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger den Ratsbeschluss. Man sei jedoch noch nicht am Ziel. Dem pflichtet auch der Bauernbund bei. Konkret wird eine EU-weit einheitliche Definition des in der Verordnung festgeschriebenen „günstigen Erhaltungszustands des Wolfs“ gefordert. Außerdem müsse der gesamte Alpenraum als ein zusammenhängendes Wolfshabitat anerkannt werden, heißt es aus Wien.

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AUTORRed. CW
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