Schulung: Nutzungskonflikte auf der Alm

Unterschiedliche Ansprüche an die Almen führen zwangsläufig zu Nutzungskonflikten. Die wichtigsten Fragen dazu wurden im Rahmen der Ortsbauernobmänner- und Ortskammervertreterschulung von Bauernbund und Landwirtschaftskammer am Montag dieser Woche erörtert. Bei dem vom LFI betreuten Webinar standen der Obmann des Tiroler Almwirtschaftsvereines und LK-Bezirksstellenleiter Kufstein, Ing. Sepp Lanzinger, der Leiter der LK-Rechtsabteilung, Mag. Hans Gföller, und Kammerdirektor Mag. Ferdinand Grüner den über 160 Teilnehmern Rede und Antwort.

Beim emotionalsten Nutzungskonflikt, dem zwischen Weidevieh und Wolf, ist eine befriedigende Lösung noch nicht absehbar.

Die herausragende Bedeutung der Almwirtschaft nicht nur für die Tiroler Landwirtschaft, sondern für das ganze Land zeigt sich anhand beeindruckender Zahlen: Auf 2070 Almen werden jährlich mehr als 180.000 Tiere gealpt. Die Hälfte der Tiroler Milchkühe, mehr als in jedem anderen Land, verbringt den Sommer auf der Alm. Das Almgebiet umfasst ein Drittel der Landesfläche. Die Almen sind damit nicht nur wichtige Futtergrundlage und Tiergesundheitsbrunnen für die Landwirtschaft, sondern auch beliebte Freizeit- und Erholungsfläche für die Allgemeinheit. 

Ein ausreichender Versicherungsschutz ist für die Almbauern wesentlich. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung und den subsidiär darauf aufbauenden Versicherungen des Tiroler Almwirtschaftsvereines und des Landes Tirol sind Schäden durch Almvieh grundsätzlich gut gedeckt. Ebenso wurde mit der Änderung des ABGB und des Tiroler Almschutzgesetzes sowie mit der Almschutz-Verordnung 2020 Sicherheit für die Almbauern geschaffen. Trotzdem entbindet das die Almbauern nicht von ihrer Sorgfaltspflicht, insbesondere bei auffälligem Vieh oder stark frequentierten Plätzen.

Für freigegebene Mountainbikestrecken empfehlen sich Verträge, mittels derer die Wegerhaltung zeitweilig an TVB oder Gemeinde übertragen werden. Grundsätzlich ist Radfahren im Wald verboten und niemand muss seine Wege dafür zur Verfügung stellen. Gesperrte Wege müssen aber deutlich und eindeutig beschildert werden, um einen Haftungsausschluss sicherzustellen.

Beim emotionalsten Nutzungskonflikt, dem zwischen Weidevieh und Wolf, ist eine befriedigende Lösung noch nicht absehbar. Große Hoffnungen liegen im Gutachten des Luzerner Universitätsprofessors Roland Norer, das bundes- und landesgesetzliche Möglichkeiten zur Regulierung des Wolfes aufzeigen soll. Auf europäischer Ebene ist aus realpolitischen Gründen kurzfristig keine Änderung des Schutzstatus in Sicht, wiewohl auch die europäische Ebene intensiv von den Vertretern von Bauernbund und LK bearbeitet wird. Zur allmählichen Bewusstseinsänderung auf europäischer Ebene hilft uns, so traurig es ist, nur das immer mehr aus dem Ruder laufende Rissgeschehen in den Nachbarländern.

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  • Wolf 3549410: Pixabay
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AUTORMartin Klingler
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