Ein neuer Leitfaden zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie präzisiert Ausnahmen vom Wolfsschutz. Demnach sind Entnahmen in bestimmten Fällen durchaus möglich.

„Konsequente Überzeugungsarbeit macht sich bezahlt: Unter bestimmten Umständen erlaubt es das EU-Recht, den Wolf und andere große Beutegreifer gezielt zu entnehmen, wenn eine harmonische Koexistenz mit Mensch und Weidetieren ansonsten unmöglich ist. Die dafür maßgebliche Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Schutzstatus des Wolfes werden zwar nicht in absehbarer Zeit geändert, jedoch können und müssen wir national Möglichkeiten zu Ausnahmeregelungen voll ausschöpfen, welche die Richtlinie beinhaltet. Entnahmen sind möglich, selbst wenn in einem Mitgliedstaat kein günstiger Enthaltungszustand besteht. Das hat die Kommission in ihrem neuesten Leitfaden zur Umsetzung der FFH-Richtlinie klargestellt. Das ist ein Erfolg für die heimischen Tierhalter“, sagt Simone Schmiedtbauer, Europaabgeordnete des Bauernbunds und Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament nach der Vorlage des neuen Leitfadens diese Woche.

Vergangenen Herbst wurde Schmiedtbauer vom EU-Umweltkommissar Sinkevičius zu Beratungen mit dem zuständigen Expertengremium der EU-Kommission für die Auslegung der FFH-Richtlinie eingeladen. Als Praktikerin eines Alm- und Weidewirtschaftsreichen Mitgliedsstaats wurde ihr Gehör geschenkt.

Ausnahmen zum strengen Schutz und damit zu Entnahmen von Wölfen nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie sind laut Leitfaden unter anderem legitim „zur Verhütung ernster Schäden… in der Tierhaltung“ oder aus „Gründen von überwiegendem öffentlichem Interesse, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“. „Darauf könnten wir uns bei der Umsetzung der Schutzvorschriften ohne Zweifel berufen“, sagt Schmiedtbauer, die darüber hinaus unterstreicht: „Die Zahlen der gerissenen Nutztiere und die vorzeitigen Almabtriebe sprechen eine klare Sprache. Unsere Alm- und Weidewirtschaft ist eine naturverbundene und traditionelle Art der Viehhaltung und zugleich heimisches Kulturgut. Almwirtschaft ist eine wichtige Lebensgrundlage für Familienbetriebe, sichert Tierwohl und nicht zuletzt unseren Tourismus und muss daher geschützt werden.“

„Diese Art der Viehwirtschaft im Alpenraum ist kleinstrukturiert und extensiv, die Weidetiere werden in kleinen, gemischten Herden vielfach an extremen und verstreuten Standorten gehalten. Da funktionieren die oft angepriesenen Schutzmaßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde, Nachtpferche und Hirten gegen die Wölfe leider nicht ausreichend, wenn diese in den Blutrausch verfallen und dessen Bestände weiter zunehmen. Unsere Landwirte treiben jährlich rund 300.000 Rinder, 100.000 Schafe, 13.000 Ziegen und 10.000 Pferde auf mehr als 8.000 Almen auf. Diese Tiere können wir nicht einfach wegsperren. Das wäre nicht zum Wohl unserer Nutztiere und weltfremd“, skizziert Schmiedtbauer und verweist nochmals auf praxistaugliche Lösungen. „Wir brauchen dringend praktikable Lösungen, für die der neue Leitfaden den Weg ebnen kann. Mit einem starken politischen Willen ist das machbar und dafür setzen wir uns weiter konsequent ein. Einige Bundesländer konnten hier bereits Erfolge erzielen.“

https://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/guidance/index_en.htm

- Bildquellen -

  • Wolf: agrarfoto.com
- Werbung -
AUTORRed. MS
Vorheriger ArtikelBörse für Lw. Produkte Wien – Kursblatt Nr. 41/13. Oktober 2021
Nächster ArtikelNeuer Schwung für Breitband- und Mobilfunkausbau