Die  entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurde vergangene Woche auf Initiative von Tourismus- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sowie Arbeitsminister Martin Kocher im Ministerrat beschlossen.  Hintergrund: Sowohl die Tourismusbranche wie auch zahlreiche Betriebe in der Land- und Fortwirtschaft haben mit Mitarbeitermangel zu kämpfen, besonders massiv seit Beginn der die Pandemie. Zu den Saisonspitzen fehle es an Arbeitskräften. „Mit der neuen Stammsaisonnierregelung wirken wir dem entgegen”, betonte Köstinger. Noch heuer soll diese im Nationalrat beschlossen werden und Anfang 2022 in Kraft treten.

Auch viele Landwirtschaftsbetriebe beschäftigen seit Jahren dieselben verlässlichen Saisonniers aus Drittstaaten, die meistens zur Stammmannschaft zählen. „Wir erleichtern deren Beschäftigung, erhöhen deren Zahl insgesamt um 65 Prozent”, so Köstinger. Für den Agrarbereich rechnet man mit rund 2.200 Stammsaisoniers aus Nicht-EU-Lädnern

Mit der neuen Regelung können Saisonarbeitskräfte künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für eine Saison erhalten, wenn sie bereits in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017 bis 2021) in zumindest drei Jahren im selben Wirtschaftszweig (Tourismus/Land-/Forstwirtschaft) jeweils mindestens drei Monate und im Rahmen von Kontingenten in Österreich beschäftigt waren. Außerdem müssen sich Stammsaisoniers bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung.

Vorteile für Saisonniers und Arbeitgeber

Mit dieser Regelung soll für die Stammsaisonniers Rechtssicherheit und am Arbeitsmarkt Transparenz geschaffen werden. Zudem werde man Betriebe mit guten Arbeitsbedingungen fördern, betont das Landwirtschaftsministerium. Denn wer als Arbeitgeber attraktive Rahmenbedingungen biete und dadurch Stammkräfte binde, könne sich auf die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für diese Personen verlassen. Die  Saisonarbeiter seinen nicht mehr von einem einzigen Betrieb abhängig, sondern flexibel in der Auswahl des Arbeitgebers. Auch mit der neuen Regelung gelte immer nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht.

Lob gab des dafür von Oberösterreichs neuer Agrarländesrätin Michaela Langer-Weninger: „Die Neuregelung  vermindert den bürokratischen Aufwand und schafft Sicherheit sowohl für unsere Betriebe und deren gut eingearbeitete Stammmannschaften.“ In Óberöstereich liege das Hauptaugenmerk auf dem Gemüseanba. „Die  Bauern erweitern laufend ihr Angebot auf stetig steigenden Flächen. Den Großteil der anfallenden Arbeit tragen Drittstaaten-Angehörige, die jedes Jahr wieder die Saison auf unseren heimischen Betrieben verbringen.

 

 

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AUTORRed. SN
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