Rupprechter: Qualitätsstrategie vorantreiben und Wertschöpfung steigern

Rund 11,5 Mio. Euro für Verarbeitung und Vermarktung stärken regionale Wirtschaft: 35 Projekte in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft genehmigt

Der vom Landwirtschaftsministerium eingerichtete Förderbeirat hat Ende vergangener Woche Investitionsmaßnahmen für die Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse genehmigt. Damit können 35 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 11,34 Mio. Euro umgesetzt werden.

„Mit der Produktionsvielfalt unserer bäuerlichen Landwirtschaft haben wir gute Karten. Die Spezial- und Nischenmärkte entwickeln sich sehr positiv. Damit wir uns von der internationalen Konkurrenz noch besser abheben, wollen wir unsere Qualitätsstrategie vorantreiben und die Wertschöpfung steigern“, betont Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.

 „Aufgrund einer Aufstockung der Mittel können nun eine große Anzahl an Genehmigungen erfolgen und hervorragende Projekte unterstützt werden“, so Rupprechter. Ganz im Sinne des „Masterplans für den ländlichen Raum“ sollen so die Betriebsstandorte und die Wirtschaft in den ländlichen Regionen gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden. Die erhöhte Wertschöpfung kommt ebenfalls den bäuerlichen Familienbetrieben zu Gute.

Weitere Initiativen zur Standortstärkung der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Noch bis 5.Oktober 2017 können Projekte zur Erschließung neuer Märkte im Rahmen eines spezifischen Aufrufs eingereicht werden. Der Förderbeirat einigte sich zudem auf die Bedingungen für einen weiteren Aufruf mit einer Dotierung von neun Mio. Euro, der speziell auf Restrukturierungsmaßnahmen im Milchsektor ausgerichtet ist. Der Aufruf dazu wird noch im Juli – nach Ausarbeitung der Details – veröffentlicht werden. Die Einreichfrist dazu läuft bis Ende November 2017.

Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landwirtschafts- und Finanzministeriums sowie der Länder zusammen. Die Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage von Fördervorschlägen und Gutachten, die von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums erstellt werden. Fördergrundlage für diese Verfahren bildet das „Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020“.

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  • Ab Hof Gemüseverkauf: BMLFUW/Haiden
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