Regelmäßige Impfung schützt vor FSME

Die Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) ist nach der Borreliose die wohl bekannteste durch Zeckenbisse übertragbare gefährliche Krankheit in Österreich. Im Gegensatz zu Borreliose kann man sich durch Impfung vor FSME schützen.

FSME wurde erstmals 1920 bei Forstarbeitern im Raum Wiener Neustadt beschrieben, deren Krankheitssymptome an Kinderlähmung erinnerten. Österreichische Wissenschaftler entdeckten 1956 das FSME-Virus und 1973 einen Impfstoff. Sind 1979 kurz nach Einführung der Impfkampagne noch 677 Menschen in Österreich an FSME erkrankt, so waren es 2000 nur mehr zwölf, 2018 traten allerdings wiederum 171 Krankheitsfälle auf. FSME ist meldepflichtig und wird in der Land- und Forstwirtschaft als Berufserkrankung anerkannt.
Ab wenigen Plus-Graden sind Zecken aktiv. Das FSME-Virus sitzt im Speichel der Tiere und kann auch bei sehr kurzer Kontaktzeit übertragen werden, weshalb nur Prophylaxe (geschlossene Kleidung, Meiden von Grün- und Waldflächen) und Impfung vor der Erkrankung schützen. In seltenen Fällen kann die Übertragung des FSME-Virus auch durch Rohmilchprodukte erfolgen.
Nur bei einem Drittel aller infizierten Menschen kommt es nach durchschnittlich 10 (5 – 28) Tagen zu Krankheitssymptomen eines unspezifischen „grippalen Infektes“. Hohes Fieber (39 – 41° C), Kopfschmerzen, allgemeine Schwäche, Müdigkeit, gelegentlich auch Gleichgewichtsstörungen klingen innerhalb einer Woche ab. Ca. 70% der Erkrankten bekommen nach wenigen Tagen einen weiteren Fieberschub mit Entzündung der Gehirnhaut (Meningitis, 50%), Gehirnsubstanz (Encephalitis, 40%), seltener auch des Rückenmarks (10%). Dies äußert sich in variablen, teils sehr schweren Funktionsausfällen wie Sprach-, Schluck- und Gangstörung, peripheren Lähmungen an den Extremitäten bis zum intensivmedizinischen Behandlungs- und Pflegebedarf. Krankheitsverläufe sind bei älteren Erwachsenen meist schwerer als bei Kindern, 40% benötigen eine Neurorehabilitation, bei 20 – 30% bleiben irreversible neurologische Defizite mit teils erheblichen Behinderungen bestehen. Die Diagnose wird durch eine Laboruntersuchung (FSME-Virus-PCR) aus Serum und Rückenmarksflüssigkeit gestellt. Eine medikamentöse Therapie, wie bei manchen anderen Viruserkrankungen, gibt es nicht, sondern nur eine Schutzimpfung, die lebenslang alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen ist. Mit der Grundimmunisierung, die aus drei Teilimpfungen innerhalb von sechs bis zwölf Monaten besteht, sollte bereits ab dem ersten Lebensjahr begonnen werden, ein wirksamer Impfschutz ist erst ab der 2. Teilimpfung gegeben. Zu beachten ist dabei, dass die FSME-Impfung nicht gegen Borreliose schützt – mehr hierzu in einer der nächsten Ausgaben.

Dr. Hartwig Bailer ist Mitarbeiter vom chefärztlichen Dienst der SVS

Gratis-Impfaktion der SVS

Die SVS bietet heuer ihren Versicherten noch bis Ende April zahlreiche
Termine für die kostenlose Zeckenschutz-Impfung an.
Wer teilnehmen kann
• Voll- und Nebenerwerbslandwirte
• im landwirtschaftlichen Betrieb mittätige Angehörige: Ehegatten bzw. eingetragene Partner; Kinder, Enkel, Wahl- und Stiefkinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr sowie Schwiegerkinder; Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern;
• Geschwister des Betriebsführers
• Jäger und Fischer, die in die bäuerliche Unfallversicherung einbezogen sind
• sonstige bei der SVS nach dem BSVG krankenversicherte Personen ohne Pflegegeldleistung
Anmeldung
Für die Teilnahme an der kostenlosen FSME-Impfaktion ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Alle vorgemerkten anspruchsberechtigten Personen erhalten im Jahr der fälligen Impfung (ca. zwei Wochen vor dem Impftermin) eine schriftliche Einladung mit Angabe der Impfstelle und des genauen Impftermins. Wenn Sie nicht zum vorgemerkten Personenkreis zählen, können Sie sich mittels Formular auf der SVS-Website anmelden. Auch telefonische Anmeldungen sind unter 050 808 808 möglich. Infos, Formulare, zur Impfung mitzubringende Unterlagen und Termine:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.835090&portal=svsportal

Außerhalb der FSME-Impfaktionen gibt es auch die Möglichkeit, sich von niedergelassenen Ärzten impfen zu lassen. Dafür gewährt die SVS Bauern nach Einreichung der Honorarnote einen Kostenzuschuss von maximal 17,09 Euro.

- Bildquellen -

  • Zecke: Ruckszio – stock.adobe.com
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