Oberösterreich will bei der Energiewende in den nächsten Gang schalten. Der Schwerpunkt soll dabei auf PV-Anlagen gelegt werden. „Von allen erneuerbaren Energien hat Photovoltaik das größte Potenzial zum weiteren umweltverträglichen Ausbau“, ist Wirtschafts- und Energielandesrat Markus Achleitner überzeugt.

Dabei soll auf ein klares Priorisierungsmodell gesetzt werden: Der Ausbau auf Dächern habe höchste Priorität, gefolgt von der Nutzung von Flächen, welche bereits verbaut oder anderweitig belastet sind wie Halden, Deponien, Brach- oder Verkehrsflächen. Erst dann dürfe ein Freiflächenausbau in Erwägung gezogen werden: „Es geht darum die Agrarflächen für die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu erhalten“, betonte Achleitner, der jetzt im Sommer mit den Vorarbeiten für die „OÖ. Photovoltaik-Strategie“ starten will. Diese soll dann Anfang 2021 vorliegen.

Förderungen für landwirtschaftliche Betriebe

Mit ihren großen Dachflächen und einem hohen Stromverbrauch eignen sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe besonders gut für den Einsatz von Photovoltaik. Der Klima- und Energiefonds fördert daher in Kooperation mit dem Bundes­ministerium für Landwirtschaft die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Außerdem gibt es Zuschüsse bei der Installation von Stromspeichern.
Gefördert wird die Installation einer neuwertigen Photovoltaikanlage von 5 kWpeak bis maximal 50 kWpeak mit oder ohne Stromspeicher und die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher PV-Anlagen mit einem Stromspeicher.

Die Förderung richtet sich an alle Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Österreich mit einer Betriebsnummer. Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaik-anlagen im Netzparallelbetrieb, mit und ohne Stromspeicher, sowie Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen. Berücksichtigt werden PV-Anlagen mit einer Höchstleistung von 5 bis 50 kWpeak. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird.

Die Förderhöhe bei Stromspeichern ist abhängig von der Größe des Speichers. Die Förderobergrenze liegt bei 3 kWh pro Kilowatt der Photovoltaikanlage. Das heißt bei einer Photovoltaikanlage mit 15 kWpeak Leistung wird bis zu 45 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert. Stromspeicher kleiner als 4 kWh werden nicht gefördert. Ebenso nicht gefördert werden Stromspeicher mit Bleiakkumulatoren. Größere Speicher können errichtet werden, die Förderobergrenze liegt jedoch bei 3 Kilowattstunden pro Kilo­watt Peakleistung der Photovoltaikanlage. Die Antragstellung um EU-Finanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds. Die Einreichfrist endet am 20. November 2020.

- Bildquellen -

  • Photovoltaik 67 ID65301(2): Agrarfoto.com
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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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