Pauschalierungsverordnung soll Erleichterungen bringen

Wer beispielsweise Kommunaldienst als landwirtschaftliche Nebentätigkeit leistet, profitiert von der Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten.

Im Entlastungs- und Investitionspaket der Regierung für die Landwirtschaft ist auch eine Pauschalierungsverordnung enthalten, die Bäuerinnen und Bauern laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erhebliche Verwaltungsvereinfachungen bringen soll.

Die Verordnung sieht folgendes vor:

  • Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 33.000 auf 40.000 Euro
  • Abschaffung von drei Vollpauschalierungsgrenzen (10 ha Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst; 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Viehheinheiten; 60 ha bewirtschaftete reduzierte landw. genutzte Fläche)
  • Anhebung der Vollpauschalierungsgrenze für die Forstwirtschaft
  • Teilpauschalierung: Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben bei Kalamitätsnutzung

Die Pauschalierungsverordnung geht heute, 28. August 2020, in zweiwöchige Begutachtung und soll danach ehestmöglich Inkrafttreten.

Details siehe auch: https://bauernzeitung.at/400-mio-euro-entlastung/

- Bildquellen -

  • Kommunal Dienst: Agrarfoto.com
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