ÖKL: Neue Merkblätter zur Kompostierung

Durch die Kompostierung werden Nährstoffe und organische Substanz der Erntereste etc. ökologisch sinnvoll genützt. Foto: agrarfoto.com

Das Österreichische Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung (ÖKL) hat sein Merkblatt 24a zur “Kompostierung von Stallmist, Ernte- und Lagerresten” in 6. der Auflage herausgebracht und mit 24b erstmals auch alle Informationen zur “Grünschnittkompostierung” zusammengefasst.

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Das Merkblatt 24a zur “Kompostierung von Stallmist, Ernte- und Lagerresten”. Foto: ZVG

Auf 16 Seiten befasst sich Merkblatt 24a mit der Kompostierung von Stallmist, innerbetrieblicher Grünmasse, Ernterückständen (Brache, Aufwuchs, Luzerne, Wiesenklee, Stroh, …), nicht gewerblichen oder industriellen landwirtschaftlichen Lager- und Produktionsresten sowie von Rückständen aus dem landwirtschaftlichen Nebengewerbe. Das Ziel ist die besonders umweltgerechte, emissionsarme und geordnete Kompostierung zum Beispiel mit Dreiecksmieten. Neben Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien gibt die Broschüre einen Überblick über die Stallmist- beziehungsweise Wirtschaftsdüngerarten wie auch Rotteeigenschaften und geht ausführlich auf die Planung sowie Anlagenbemessung ein. Ergänzt werden die Informationen um sicherheitstechnische Vorschriften, Hinweise zum Energieeinsatz und schließlich noch um Ausführungsbeispiele.

Grünschnitt: Planung und Genehmigung für Standard- und Kleinmengen-Anlagen

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Das neue Merkblatt 24b über die “Grünschnittkompostierung”. Foto: ZVG

Das neue Merkblatt 24b über die “Grünschnittkompostierung” bezieht sich auf pflanzlich organische Abfälle im Wege der Abfallsammlung, die etwa von privaten oder öffentlichen Garten- und Grünflächen oder von Friedhöfen stammen. Die Beimischung von Nichtabfällen wie Ernterückstände oder Stallmist aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ist zulässig.

Die Grünschnittkompostierung (im Sinn des vorliegenden Merkblattes) ist eine Abfallbehandlung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Das bedeutet, dass eine Befähigung sowie die Genehmigung zur Abfallsammlung notwendig sind und die Kompostanlage zur Abfallbehandlung behördlich genehmigt sein muss. Dazu gibt es zwei Varianten, welche in diesem Merkblatt beschrieben sind: die Ausnahmeregelung für Kleinmengen und den Standardfall. Neben den Rechtsvorschriften und den Voraussetzungen für solche Anlagen sowie die Beschreibung beider Anlagetypen zeigt das Merkblatt auch Skizzen für technische Beschreibungen mit beispielhaften Angaben zu allen notwendigen Belangen der Ausführung auf.

Beide Merkblätter sind beim ÖKL unter der Tel.-Nr. 01/5051891 sowie per E-Mail (office@oekl.at) zu beziehen. Das Merkblatt 24a kostet 7 Euro, 24b 20 Euro. Weitere Infos: www.oekl.at
AIZ

- Bildquellen -

  • MB 24 A Seite 1 2018 75 Dpi RGB: ZVG
  • MB 24 B Seite 1 2018 75 Dpi RGB: ZVG
  • Kompost Laden 1 ID82753: agrarfoto.com
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