“Bereits im Juli 2016 wurde vom Landwirtschaftsministerium der Entwurf einer ‚Sonderrichtlinie zur Abfederung von außerordentlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von Frost im Jahr 2016‘, veröffentlicht. Ausständig war bis zuletzt aber die Zustimmung des Bundeskanzleramtes, damit der Erlass Rechtskraft erlangt. Nun erfolgte – auch auf Druck des Bauernbundes – endlich die Zustimmung. Damit ist ab sofort die Sonderrichtlinie in Kraft”, erklärt Bauernbund-Landesobmann Abg. z. NR Niki Berlakovich.
Die Förderungsansuchen sind der jeweils zuständigen Förderungsabwicklungsstelle bis spätestens 30. September 2016 bzw. hinsichtlich Wein bis zum 15. November 2016 vorzulegen. “Die Situation in vielen Bereichen der Landwirtschaft ist dramatisch. Ungünstige Witterungsverhältnisse haben die schwierige Marktlage dazu noch verschärft. Die bäuerlichen Betriebe brauchen daher rasch diese finanzielle Unterstützung, damit sie auf eine größtmögliche betriebliche Planbarkeit setzen können”, so Berlakovich.
Niki Berlakovich: Anträge für Frostentschädigung ab sofort möglich
Die Förderungsansuchen sind der jeweils zuständigen Förderungsabwicklungsstelle bis spätestens 30. September 2016 bzw. hinsichtlich Wein bis zum 15. November 2016 vorzulegen.
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