Neues Einkommensstandbein: Landwirte als Energieproduzenten

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ermöglicht die Gründung von Energiegemeinschaften. Landwirte können beispielsweise ihren produzierten Überschussstrom direkt an regionale Abnehmer verkaufen, die von günstigeren Strompreisen profitieren.

Der Strompreis ist in Österreich im Vergleich zum Vorjahr laut Index um satte 163,2 Prozent in die Höhe geschnellt. Das bedeutet neben den stark gestiegenen Preisen für Treibstoff, Gas und Öl eine enorme finanzielle Belastung für landwirtschaftliche Betriebe sowie viele Haushalte. Da man hier von den Importen fossiler Energieträger abhängig ist, soll der Ausbau erneuerbarer Energie weiter vorangetrieben werden. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) habe die Politik die rechtliche Grundlage dafür erlassen – die praktische Umsetzung soll in den Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) erfolgen.

Landwirte und Gemeinden sollen Pionierarbeit leisten

„Wichtige Taktgeber und Zugpferde in diesem Bereich sind die landwirtschaftlichen Betriebe und die Gemeinden“, so Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger.
Viele Bäuerinnen und Bauern haben bereits in die Installation einer PV-Anlage für die Eigenversorgung investiert. Durch die großen Dachflächen wird auf den landwirtschaftlichen Betrieben aber oft mehr Energie produziert als genutzt wird. Dieser Überschussstrom könne nun mithilfe der EEGs direkt an Nachbarn oder andere Betriebe weitergegeben werden und müssen nicht wie bisher ins allgemeine Stromnetz eingespeist werden. „Hier eröffnet sich ein vollkommen neues Einkommensstandbein für die Bäuerinnen und Bauern als regionale Energieproduzenten“, erklärte Langer-Weninger. Wirtschaftlich profitieren würden davon aber nicht nur die Stromverkäufer auf Grund höhere Erlöse sondern auch die Abnehmer und zwar in Form von günstigeren Strompreisen.
Auch den Gemeinden soll eine entscheidende Rolle beim Ausbau der Erneuerbaren Energie zukommen. Sie können als Schnittstelle zwischen Stromerzeugern und -verbrauchern fungieren oder selbst Pionierarbeit leisten und große Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden für PV-Anlagen nutzen.
Ein Hemmschuh sei derzeit noch das Leitungssystem: „Der Leitungsausbau durch die Netzbetreiber muss rasch vorangetrieben werden“, so Langer-Weninger, die diesbezüglich auf einen Beschluss bei der dieswöchigen Landesagrarreferenten-Konferenz (LARK) in Wien verwies.

Raiffeisenverband unterstützt bei der Gründung, Land fördert

Das Interesse an Erneuerbaren Energiegemeinschaften sei groß, wie Norman Eichinger, Direktor des OÖ. Raiffeisenverbandes, berichtete: „Bereits vor In-Kraft-Treten des EAGs haben wir intensiv an Satzungen, Verträgen und Wirtschaftlichkeitsberechnung gearbeitet.“ Erste kommunal vorangetriebene Energiegenossenschaften seien bereits im Entstehen.
Die Netz Oberösterreich empfiehlt allen Interessenten einer Energiegemeinschaft sich in einem ersten Schritt darüber zu informieren, welcher Trafostation und welchem Umspannwerk sie zugeordnet sind. Das Unternehmen stellt diese Information auf seinem eService-Portal zur Verfügung. Nähere Informationen dazu gibt es unter:
www.netzooe.at/eag-check
Die für die Errichtung notwendigen technischen, rechtlichen und ökonomischen Analysen aus dem Förderprogramm „Erneuerbare Energiegemeinschaften EEG“ werden bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro von Seiten des Landes Oberösterreich gefördert. Als Antragsteller kommen Gemeinden Vereine, Genossenschaften, KMUs und konfessionelle Einrichtungen in Frage. Die Abwicklung erfolgt über das Wirtschaftsressort und den Energiesparverband.

Arten von Energiegemeinschaften

• Bürgerenergiegemeinschaften (BEG): dürfen nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen; sind nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt; können sich über Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber erstrecken und ab dem Frühjahr 2022 gebildet werden.

• Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG): dürfen Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen; können nur im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers umgesetzt werden. Seit Oktober 2021 können EEGs mit einer Erzeugungsanlage registriert und von den Netzbetreibern in vollem Umfang abgewickelt werden. Ab Herbst 2022 ist der Start für EEGs mit mehreren Erzeugungsanlagen in einer Energiegemeinschaft vorgesehen. Netzbetreiberseitig müssen derzeit noch wichtige IT-Prozesse angepasst werden müssen.

- Bildquellen -

  • Klassische Win-Win-Situation: Regionale Strom-erzeuger und -abnehmer können sich zu einem Produzenten- Verbraucher- Kollektiv zusammenschließen.: Foto: agrarfoto.com
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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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