Neues Corona-Hilfspaket bringt Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss

Direkt vom Lockdown betroffene Unternehmen bekommen 80% ihres Umsatzes rückerstattet. Indirekt betroffene Branchen sollen deshalb ab November den Fixkostenzuschuss 2 bis zu einer Höhe von gesamt 800.000 Euro beantragen können. Details dazu sind noch offen. 

Österreich ist im zweiten Lockdown angekommen. Nur noch 27 % der Ansteckungen können nachvollzogen werden. Ganz Österreich ist im Ampelsystem nun auf rot gestellt. Um jene Branchen zu unterstützten, die am meisten vom zweiten Lockdown betroffen sind, wie die Gastronomie, der Tourismus und die Kultur, hat die Bundesregierung am Freitag, 6. November, ein neues Corona-Hilfspaket vorgestellt.

Wirtschaftshilfen

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden laut Finanzministerium den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 % ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen sollen laut Finanzministerium innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.

Der Fixkostenzuschuss 1 muss dabei nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen. Voraussetzungen für die Beantragung sind: ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich, kein Insolvenzverfahren und eine Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020. Das Hilfspaket umfasst auch betroffene landwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmer-Vermieter.  

Fixkostenzuschuss für indirekt betroffene Betriebe

Für Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, dennoch aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, sieht das Hilfspaket den Fixkostenzuschuss vor. Noch im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt werden. Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich. Die Verhandlungen mit der EU-Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden laut Finanzministerium parallel dazu weitergeführt.

Vom Hilfspaket umfasst sind auch Kunst, Kultur und Veranstalter, die ebenso 80 % ihres Umsatzes ersetzt bekommen.

Wirtschaft und Tourismus sehen wichtiges Signal

Kurt Egger, Generalsekretär des Wirtschaftsbundes: „Der zweite Lockdown trifft unsere ohnehin schwer angeschlagenen Betriebe erneut. Die heute präsentierten Maßnahmen, sind ein wichtiges Signal für die Betriebe, ihre Mitarbeiter und unsere Wirtschaft. Die Hilfen sind vielversprechend. Ihre Wirkung wird davon abhängen, wie rasch und unbürokratisch die Auszahlung erfolgt.“

Dass die Beantragung noch am Tag der Ankündigung möglich ist und die Überweisung noch im November erfolgen soll, sieht Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung, als „entscheidenden Fortschritt in der Abwicklung der Förderungen: Hut ab, das Tempo müssen wir beibehalten.“ (E.Z.)

Weitere Informationen:

https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/tourismuspolitische-themen/umsatzersatz.html

https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html

 

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