Neueinstieg ÖPUL – Bodennahe Gülleausbringung: Am 16. Dezember ist es zu spät

Laut Schätzungen fallen in Österreich jährlich etwa 25 Millionen m³ flüssige Wirtschaftsdünger an. Um die Vorgaben der NEC-Richtlinie erreichen zu können, muss zukünftig viel mehr Wirtschaftsdünger bodennah ausgebracht werden.
Daher ist bis spätestens Mittwoch, 15. Dezember 2021 (Achtung – keine Nachreichfrist) noch ein Neueinstieg in die ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ möglich.
Für alle an dieser Maßnahme teilnehmenden Betriebe besteht seit 2021 eine Förderobergrenze von 50 m³ pro Hektar düngungswürdiger Acker- und Grünlandfläche. Für neu einsteigende Betriebe sind Güllemengen zwischen 1. Jänner 2022 und 15. Mai 2022 anrechenbar. Die Beantragung dazu erfolgt mit dem MFA 2022.
Für die neue Förderperiode ist ein weiterer Ausbau der Förderung bodennaher Ausbringverfahren und Gülleseparierung vorgesehen.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/69 0214 26 oder www.bwsb.at

Quelle: Bauernzeitung / LKOÖ

 

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  • Tztz: Bauernzeitung / LKOÖ
  • Bodennahe Gülleausbringung: BWSB / Wallner
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AUTORred.AL
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