Mit ihren großen Dachflächen und einem hohen Stromverbrauch eignen sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe sehr gut für den Einsatz von Photovoltaik. Der Klima- und Energiefonds fördert daher erneut in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Erstmalig gibt es nun außerdem Zuschüsse bei der Installation von Stromspeichern. Insgesamt stehen aktuell sechs Mio. Euro zur Verfügung.

Nachhaltigkeitsministerin Maria Patek: „Die Land- und Forstwirtschaft ist von klimatischen Veränderungen ganz besonders betroffen. Wir wollen daher gezielt Bäuerinnen und Bauern in die Energiewende einbinden und den Einsatz Erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft vorantreiben.“

Gefördert wird die Installation einer neuwertigen Photovoltaikanlage von 5 kWpeak bis maximal 50 kWpeak mit oder ohne Stromspeicher, und die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher PV-Anlagen mit einem Stromspeicher.

Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds: „Hitzewellen und Dürreperioden haben uns auch diesen Sommer wieder die Auswirkungen des Klimawandels deutlich vor Augen geführt. Österreich muss laut Pariser Klimaabkommen seine Treibhausgasemissionen weiter reduzieren – mit dieser Förderung schaffen wir attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung und neuerdings auch -speicherung in landwirtschaftlichen Betrieben.“

Ausschreibung „Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft“

Die Förderung richtet sich an alle Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Österreich mit einer LFBIS-Betriebsnummer. Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, mit und ohne Stromspeicher, sowie Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen. Berücksichtigt werden PV-Anlagen mit einer Höchstleistung von 5 bis 50 kWpeak. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird.

Die Förderhöhe bei Stromspeichern ist abhängig von der Größe des Speichers. Die Förderobergrenze liegt bei 3 kWh pro Kilowatt der Photovoltaikanlage. D.h. bei einer Photovoltaikanlage mit 15 kWpeak Leistung wird bis zu 45 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert. Stromspeicher kleiner als 4 kWh werden nicht gefördert. Ebenso nicht gefördert werden Stromspeicher mit Bleiakkumulatoren. Größere Speicher können errichtet werden, die Förderobergrenze liegt jedoch bei 3 Kilowattstunden pro Kilowatt Peakleistung der Photovoltaikanlage. Die Antragstellung um EU-Finanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds. Die Einreichfrist endet aktuell am 20. November 2020. Information und Förderrichtlinien unter www.pv-lw.klimafonds.gv.at.

- Bildquellen -

  • Montage Einer Solaranlage: BMNT/Stoiber Helga
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