Die EU-Kommission hat das seit 2013 laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingestellt. Grund für das Verfahren waren unzureichende Gebietsausweisungen.
Im Mai 2013 hat die EU-Kommission wegen unzureichender Natura 2000 Gebietsausweisungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Gefordert wurden weitere Gebietsausweisungen Österreichs, die in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen. Die vorige Bundesregierung hat in guter Zusammenarbeit mit den Bundesländern forciert, dass die zuständigen Landesbehörden die Nachnominierungen durchführen. Im vergangen Jahr hat die EU-Kommission Gespräche über Gebietsfragen mit allen neun Bundesländern geführt. Der Bund hat sich dabei auf EU-Ebene intensiv für Österreichs Position engagiert.
Die Bemühungen tragen nun Früchte: Das Kollegium der EU-Kommission hat beschlossen, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund von Verstößen gegen die Fauna-Flora-Habitat-RL (Natura2000) wegen Unvollständigkeit der Liste eingestellt wird.
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- Natura 2000: Agrarfoto.com