Weite Teile des Landes liegen zurzeit unter einer dicken Schneedecke. Am Acker hat diese eine isolierende Wirkung, schützt sie doch den Boden vor dem klirrenden Frost.

Das hilft auch den Winterungen, wenn gerade im Jänner und Februar nachts die Temperaturen an manchen Orten auf bis zu minus 20 Grad und darunter fallen. Die selbst nur wenige Zentimeter dicke Schneedecke ist in jedem Fall auch für Wintergetreide und Winterraps ein guter Isolier-Schutz gegen die Kälte im Winter. Sie verhindert, dass die Wärme aus dem Erdreich an die Oberfläche dringt und dort an die Umgebung abgegeben wird. So hilft die Schneedecke den Kulturen, gesund über den Winter zu kommen. Sorgen müssen sich Landwirte daher eher, wenn in ihrer Region der Schnee ausbleibt, nicht nur, aber auch wegen der ausbleibenden Feuchtigkeit. Vor allem besteht dann das Risiko, dass der Kahlfrost zu Schäden auf dem Acker führt. Ohne Schneedecke erträgt Wintergerste Forsttemperaturen bis -15 °C, Winterweizen etwa -20 °C, Winterroggen sogar bis zu -25 °C. Generell gilt: Unter 4 °C ruhen das Wachstum und damit jegliche Entwicklung der Pflanzen.

Für Zwischenfrüchte gilt: Diejenigen Kulturen, die nicht frosthart sind, sterben bei ausbleibendem Schnee und tiefem Frost schneller ab. Außerdem hilft der Frost den Boden durch die Frostgare aufzulockern. Die Wirkung hängt allerdings davon ab, wie gut wiederum die Schneedecke isoliert, falls sie denn vorhanden ist. Eher erst Ende Februar, Anfang März, aber auch nach Wetterphasen mit ungewöhnlich hohen Temperaturen wie beim jüngsten Jahreswechsel steigt die Gefahr sogenannter Wechselfröste. Diese sind durch abwechselndes Tau- und Frostwetter für die jungen Pflanzen besonders schädlich. Generell schadet Frost nicht nur den Ackerkulturen, sondern auch den Schädlingen. Anhaltende klirrende Kälte führt im folgenden Frühjahr zu geringeren Schädlingspopulationen. Einen spürbaren Effekt gibt es aber erst bei zwei bis drei Wochen strengem Frost. Hingegen nutzt den Mäusen speziell im Grünland die Schneedecke genauso wie den Pflanzen. Für sie sind nasskalte Bedingungen im Frühjahr viel schädlicher.

Düngeverbot bei Frost und Schnee

Fest steht, dass reichlich gefallener Schnee im Winter gegen die vielerorts zunehmende Trockenheit hilft. Dagegen gilt vorerst: Das Düngen bei Frost und Schnee ist bis zu dessen Abtauen verboten. Auch danach ist vor der Ausfahrt mit dem Güllefass, dem Stallmist- oder dem Düngerstreuer darauf zu achten, dass der Ackerboden oder die Wiese nicht wassergesättigt ist. Laut Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (Cross Compliance) kann auf allen landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie auf Dauergrünland und Ackerfutterflächen ab 16. Februar eine Düngung erfolgen. Für früh anzubauende Kulturen sowie für jene mit frühem Stickstoffbedarf und für Kulturen unter Folie oder Vlies ist eine Düngung bereits ab dem 1. Februar zulässig. Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ gelten innerhalb der Gebietskulisse gesonderte Termine. Die Ausbringung von Stickstoff-Düngern, von Klärschlamm und Klärschlammkompost (ausgenommen Mist und Kompost) ist absolut verboten:

  • bis einschließlich 15. Februar bei früh anzubauenden Kulturen, bei Wintergerste, Kümmel, Raps, Ackerfutterkulturen,
  • bis einschließlich 21. März bei Mais und
  • bis einschließlich 1. März auf allen anderen Ackerflächen.

Unabhängig von diesen Sperrfristen ist die Ausbringung von Stickstoff-Düngern wie erwähnt keinesfalls zulässig, wenn die Böden gefroren, schneebedeckt, wassergesättigt oder überschwemmt sind. Eine Düngung (von max. 60 kg N, feldfallend auf nachts gefrorenen Böden) ist zulässig, wenn die Böden nicht wassergesättigt sind und eine Pflanzendecke aufweisen.

- Bildquellen -

  • Getreide Schneeschmelze: Agrarfoto.com
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AUTORBernhard Weber
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