Heute wurde laut Bio Austria erstmals ein Nachweisverfahren für eine Raps-Sorte des Biotech-Unternehmens Cibus vorgestellt. Es soll sich dabei um eine von bislang zwei mittels Genome Editing hergestellter Gentech-Nutzpflanzen, die in Nordamerika bereits angebaut werden, handeln. Damit seien auch Behauptungen widerlegt, wonach mittels “neuer” Gentechnik-Verfahren hergestellte Nutzpflanzen prinzipiell nicht von natürlich gezüchteten unterschieden und daher nicht nach geltendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden könnten.

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil aus 2018 festgehalten, dass Produkte aus der Entwicklung mittels neuer gentechnischer Verfahren ebenfalls der EU-Gentechnikregelung unterliegen. Demnach müssen alle Produkte, die mittels neuer Gentechnik-Verfahren erzeugt wurden, ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Die Entwicklung der Nachweismethode wurde u. a. von der “Ohne Gentechnik”-Kennzeichnungsorganisationen ARGE Gentechnik-frei (Österreich) und dem Bio-Dachverband IFOAM Organics Europe unterstützt, beides Dachverbände, denen Bio Austria als Mitglied angehört. Bio Austria bekräftig die Forderung, dass die europäischen Mitgliedsstaaten die neue Nachweismethode bei ihren routinemäßigen GVO-Tests anwenden müssen.

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  • Raps: agrarfoto.com
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