Mountainbiken auf Forststraßen als Angriff auf Eigentum und Umwelt

Bei der Frage, ob Forststraßen generell für Mountainbiker geöffnet werden sollen, verhärten sich die Fronten. Denn der Wald ist beides: im Eigentum stehender Arbeitsplatz und Erholungsort.

Die aus Naturschutzgründen schmalen Forststraßen sind nicht auf freien Radverkehr ausgelegt. Die Sicherheit aller Forststraßenbenutzer wäre gefährdet, käme es zu einer generellen Öffnung der Forststraßen. ©Thommy weiss/pixelio.de
Die aus Naturschutzgründen schmalen Forststraßen sind nicht auf freien Radverkehr ausgelegt. Die Sicherheit aller Forststraßenbenutzer wäre gefährdet, käme es zu einer generellen Öffnung der Forststraßen. ©Thommy weiss/pixelio.de
Keine Gnade für die Wade.” So lautet ein beliebter Spruch leidenschaftlicher Mountainbiker. Bei der Frage, ob Mountainbiken generell auf österreichischen Forststraßen erlaubt werden soll, könnte der Spruch mancher Befürworter auch: “Keine Gnade für das Eigentum und die Umwelt” lauten. Während Organisationen, wie der Österreichische Waldverband, die LKÖ, die Österreichischen Bundesforste (ÖBf), die Land&Forst Betriebe Österreich sowie Umweltschutzorganisationen, wie BirdLife, Biosa und Naturschutzbund, auf die Nachteile des Mountainbikens auf Forststraßen hinweisen, fordert die Gegenseite immer wieder deren generelle Öffnung, zuletzt in der Zeitschrift “Wirtschaft&Umwelt”, herausgegeben von der Arbeiterkammer.
Dort heißt es zum Thema Öffnung der Forststraßen: “Das Verständnis für die Interessen der Allgemeinheit hält sich bei vielen Grundeigentümern in Grenzen.” Mit den Interessen der Allgemeinheit ist in diesem Fall das Recht auf Naturgenuss und Erholung in der freien Natur gemeint. Die Arbeiterkammer vertritt die rechtliche Meinung, dass der Zugang zur freien Natur und die Wegefreiheit mangels eines allgemeinen Rechts nicht gewährleistet sind.

Zu(m) Recht

Der Zugang ist wohl gesetzlich erlaubt – nicht aber die Zufahrt. Im Forstgesetz von 1975 ist festgehalten: “Jedermann darf (…) Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.” Eine darüber hinaus gehende Nutzung, wie etwa zelten, reiten oder befahren, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers – und hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung des Erhalters – zulässig, heißt es im Gesetz weiter.
Die alpinen Vereine, allen voran die Naturfreunde, aber auch der Österreichische Alpenverein und der Österreichische Touristenklub, setzen sich seit 2015 für die gesetzliche Öffnung der Forststraßen ein, also müsste auch das Forstgesetz geändert werden. Auch die Grünen brachten im Parlament einen entsprechenden Antrag ein. Aufgrund des großen Diskussionsbedarfs in dieser Angelegenheit wurde der Antrag jedoch vertagt.
Dass die geforderte generelle Öffnung ein massiver Eingriff in und Angriff auf das Eigentum ist, wird abgetan. So argumentiert die Arbeiterkammer, dass das Eigentumsrecht hierzulande als “absolutes Herrschaftsrecht” gelte. Jede rechtliche Beschränkung des Eigentumsrechts würde auf massiven Widerstand stoßen, so die Vorwürfe.
Das ist insofern richtig, als sich Waldverbände tatsächlich auf ihr Recht auf Eigentum berufen – zu Recht. Denn: Die Haftungsfrage bei Unfällen ist nicht klar geregelt. Aufgrund der in Österreich geltenden Wegehalterhaftung könnten bei Unfällen die Erhalter bzw. Eigentümer verantwortlich gemacht werden. Private Waldeigentümer, wie sie die Land&Forst Betriebe Österreich vertreten, treten allein schon aufgrund der Haftungsfrage gegen die generelle Öffnung der Forststraßen ein.

Kontraproduktiv

Die Arbeiterkammer argumentiert weiter, dass der Staat dabei “eigentlich Vorbild sein und zumindest seine Forststraßen” generell öffnen könnte. Im Zuge der Unterschriften-Aktion “Sicherheit im Wald für alle” erklärte der ÖBf-Vorstand und Vizepräsident des Forstvereins, Rudolf Freidhager, zu diesem Punkt: “Das Forstgesetz ermöglicht zielgerichtete Lösungen, die nicht nur die Bedürfnisse der Menschen, sondern auch jene der Wildtiere und der Natur berücksichtigen.”
Die ÖBf haben bereits mehr als 2000 ihrer 14.000 km Forststraßen für Mountainbiker geöffnet und kämen mit Projekten, etwa im Wienerwald, auch dem Bedürfnis der Mountainbiker nach Single Trails (schmale Pfade) nach, erklärt Freidhager. “Dies funktioniert aber nur, weil das Forstgesetz eine gezielte Lenkung der Besucherströme im Wald ermöglicht. Eine Änderung des Forstgesetzes wäre daher völlig kontraproduktiv”, betonte Freidhager. Wie die Bundesforste betonen auch die Land&Forst Betriebe sowie der Waldverband immer wieder, dass man sich nicht grundsätzlich gegen das Mountainbiken stellen wolle. Durch vertragliche Lösungen für bestimmte Strecken würde den Mountainbikern entgegengekommen und die Grundeigentümer seien rechtlich abgesichert, so der Tenor des Vorschlags.
Doch nicht allein wegen der Haftungsfrage ist die Ablehnung einer generellen Forststraßenöffnung so groß, sondern auch aus Rücksicht auf Pflanzen und Wildtiere.
Ungeregelter Mountainbikerverkehr würde Wildtiere zusätzlich beunruhigen und ein massiver Störfaktor z. B. während der Balz- und Brutzeit sein. Es brauche verstärkt Ruhezonen für die Wildtiere und eine naturverträgliche Besucherlenkung, um künftig Wildschäden am Wald zu verhindern, fassen die Initiatoren von “Sicherheit im Wald für alle” zusammen und erklären weiter: Die bedarfsorientierte Ausweisung von Radrouten vor Ort sei ein internationales Vorbildmodell, das es ermöglicht, flexibel auf die Bedürfnisse aller Waldbesucher und Nutzergruppen abzustellen. Der Schutz der Natur dürfe nicht bei der Sozialpflichtigkeit der Waldeigentümer enden, sondern müsse alle Nutzergruppen umfassen.

Was der Wald alles kann. Hierzu Zahlen:

• In Österreich sind rund 27.000 km Mountainbike-Routen auf vertraglicher Basis freigegeben. Tendenz steigend.
• Der Wald in Österreich ist zu 80 % in privater Hand und gehört rund 142.000 Familien (Vergleich Schweiz: 29 % privat; Deutschland: 48 % privat).
• Wald und Holz schaffen Arbeitsplätze. Daher ist die Forststraße auch Arbeitsplatz. Rund 300.000 Menschen erzielen aus der Waldbewirtschaftung und Verarbeitung von Holz ein Einkommen.
• Die aus Naturschutzgründen schmalen Forststraßen sind nicht auf freien Radverkehr ausgelegt. Die Sicherheit aller Forststraßenbenutzer wäre massiv gefährdet.

Wichtig

Unter www.sicherheitimwaldfueralle.at kann man seine Unterschrift abgeben, und die Initiative gegen die Öffnung der Forststraßen unterstützen.

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