Moosbrugger: GAP-Strategie wird höchsten Umwelt-, Klimaschutz- und Tierwohl-Ansprüchen gerecht

Praktikabilität und Praxisnähe der Regeln der GAP sind entscheidend. FOTO: agrarfoto.com

“Seit November 2019 haben Expertinnen und Experten aus der Verwaltung, Landwirtschaft und NGO an der Erstellung des nationalen GAP-Strategieplans aktiv mitgearbeitet. Begleitet wurden die Arbeitsgruppen von Konferenzen und Fachdialogen. Die derzeit vorliegenden fachlichen Entwürfe zeigen ein klares Bekenntnis zu höheren Umwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlstandards. Sie werden so den ambitionierten Ansprüchen, welche die ‘Farm to Fork’- sowie die Biodiversitätsstrategie des Green Deals an die Land- und Forstwirtschaft stellen, voll gerecht. Damit aber die im Papier vorgeschlagenen Ansprüche auch tatsächlich umgesetzt werden können, müssen bei höheren Leistungen auch mehr finanzielle Mittel als bisher über Agrar-Umweltzahlungen, Ausgleichszulage und Investitionsförderung direkt an die bäuerlichen Betriebe gelangen,” informiert Landwirtschaftskammer (LK)-Präsident Josef Moosbrugger über wesentliche Inhalte der Stellungnahme der LK Österreich zur Erstellung des nationalen GAP-Strategieplans.

LK-Stellungnahme: Praxisnähe erforderlich

“Entscheidend sind Praktikabilität und Praxisnähe der Regeln: Nur so können möglichst viele Betriebe an den Programmen teilnehmen. Die Anforderungen müssen zudem innerhalb der Union vergleichbar sein, damit die heimischen Betriebe weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können. Wir sehen es auch als dringend notwendig, ins GAP-Regelwerk attraktive Anreize einzubauen. Damit kann eine möglichst flächendeckende Beteiligung an freiwilligen Maßnahmen für Klimaschutz, Biodiversität und Tierwohl erreicht werden”, so Moosbrugger weiter.

Die LK Österreich weist zudem darauf hin, dass die GAP neben den ökologischen Zielen auch ökonomische sowie sozioökonomische Ziele zu berücksichtigen hat. Dabei ist die Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen im Verhältnis zu den Einkommen der restlichen Wirtschaft von zentraler Bedeutung, denn das bäuerliche Einkommen lag in den Jahren 2008 bis 2017 im Schnitt bei nur 43,4% des Einkommens aus der gesamten Wirtschaft.

Die Landwirtschaftskammer Österreich kündigt abschließend für jene Maßnahmen, für die aufgrund ausstehender EU-rechtlicher Rahmenbedingungen noch keine abschließende Entscheidungsgrundlage vorliegt, Ergänzungen an.

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AUTORonline: SN
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