Von der Weide direkt in die Schlachtbox – das ist in drei Bundesländern bereits möglich. ÖVP, Grüne und Neos wollen nun ein Bundesgesetz.

Die stressfreie Schlachtung in gewohntem Umfeld hat eine Vielzahl an Vorteilen: kein Transport und weniger Stress für das Tier vor der Schlachtung. 

„Viele Bäuerinnen und Bauern und gerade auch Direktvermarkter brauchen einen gesetzlichen Rahmen für die stressfreie Schlachtung von Nutztieren am Hof. Wir wollen deshalb eine Schlachtung in mobilen oder teilmobilen Schlachtanlagen und so die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere gesetzlich ermöglichen.“ Das betonten ÖVP-Agrarsprecher im Nationalrat und Bauernbund-Präsident Georg Strasser sowie ÖVP-Tierschutzsprecher im Hohen Haus, Franz Eßl. 

Beide Bauernbündler wollen die stressfreie Schlachtung in mobilen oder teilmobilen Schlachtanlagen ehebaldigst gesetzlich verankern und haben dazu vergangene Woche in einer Sitzung des Nationalsrats einen Drei-Parteien-Antrag gemeinsam mit Grünen und Neos eingebracht. 

Unter Einhaltung der hohen österreichischen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandards soll die Schlachtung von Rindern, Schafen, Schweinen oder auch Geflügel in mobilen Schlachtboxen künftig möglich sein. „Mit dieser Gesetzesinitiative sorgen wir für weniger Tiertransporte und weniger Stress für die Nutztiere vor und während der Schlachtung. Damit erhöhen wir das Tierwohl und schaffen neue Absatzwege für Bauernfamilien“, so Strasser. Um die bäuerliche Vermarktung zu stärken, sollen Hygieneauflagen und Kontrollvorschriften für Kleinbetriebe, zum Beispiel bei der Schlachtung, Lagerung und Weiterverarbeitung, angepasst werden.

Mobile Anlagen fördern

In Oberösterreich, der Steiermark und in Tirol werden bereits (teil-)mobile Schlachtanlagen eingesetzt. „Diese Initiativen wollen wir auf Bundesebene weiter stärken und unterstützen, damit möglichst viele Bäuerinnen und Bauern dieses Angebot nutzen können. Die Anschaffung solcher teilmobilen Schlachtanlagen sollte auch finanziell gefördert und eine überbetriebliche Nutzung von teilmobilen Schlachtanlagen rechtlich klargestellt werden“, erklärte Eßl. 

Konkret soll die Anschaffung der Anlagen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gefördert werden. Auch rechtliche Klarstellungen seitens Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium müssen folgen. Zudem soll eine Regelung für die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere, wie zum Beispiel auf der Weide, im Auslauf oder an der Futterstelle, gefunden werden – ganz nach dem Vorbild der Schweiz, erklärten die beiden Bauernbund-Abgeordneten. Die Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung wurde in der Schweiz im Mai dieses Jahres genehmigt. 

Die mobile Schlachtung ist dabei nicht nur für rinderhaltende Betriebe interessant. In Tirol etwa gibt es bereits eine fahrende Schlachteinrichtung für Geflügel, die BauernZeitung hat im Sommer darüber berichtet. Der Antrag wurde nun dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. (E.Z.)

- Bildquellen -

  • Mobile Schlachtung Online: Helga Krückl
- Werbung -
Vorheriger ArtikelStudie “Megatrends im Agrarsektor”: Produktionszuwachs mit Augenmaß empfohlen
Nächster ArtikelDer Borkenkäfer ist auf dem Weg ins Gebirge