Lokalaugenschein
Lokalaugenschein: Josef Obweger, Obmann Kärntner Almwirtschaftsverein; LAbg. DI Christian Benger, Landesrat Martin Gruber, LK-Präsident Siegfried Huber

LK-Präsident Siegfried Huber zeigt sich über den Beschluss erfreut: „Wölfe sind eine echte Bedrohung für die Almwirtschaft und damit für den Tourismus, können aber auch eine Bedrohung für die Bevölkerung werden. Der Kärntner Landtag hat den Ernst der Lage erkannt.“ Vorangegangen war dem Beschluss eine einstimmige Resolution der LK Kärnten, welche diese Novelle beim Landtag einforderte. Man erhoffe sich aus dem Einsatz der Nachtsichtgeräte eine erleichterte Bejagung, heißt aus der LK.

Damit die Novelle auch Rechtsgültigkeit erlangt, muss nun die Landesregierung eine Verordnung erlassen, welche den Einsatz von Nachtsichtgeräten für alle Jagdausübungsberechtigten in jenen Gebieten vorsieht, die die Voraussetzungen zur Entnahme von Wölfen erfüllen. Mit dem Beschluss ist jedoch aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungsfrist nicht vor September zu rechnen. Ob der Dringlichkeit wurde nun eine Zwischenlösung für August erarbeitet. Jagdausübungsberechtigte in den betroffenen Gebieten können ab sofort per formlosem Ansuchen an die Agrarrechtsabteilung des Landes die Verwendung beantragen. Die Genehmigung solle zeitnah mittels Bescheid erfolgen, heißt aus der zuständigen Abteilung des Landes Kärnten. Nach Beschluss der Verordnung im Herbst ist kein Ansuchen mehr nötig.

„Wir hätten uns eine Vorgangsweise ohne Ansuchen ab in Kraft treten des Gesetzes gewünscht. Das war rechtlich leider nicht möglich. Die Zwischenlösung via Bescheid gibt den Jägern aber die Möglichkeit das Nachtsichtgerät ab sofort zu verwenden“ so Huber. In den vergangenen Wochen wurden in Kärnten immer wieder Wölfe in der Nähe von Siedlungsgebieten gesichtet, mehr als 150 Schafe und Kälber wurden von den Raubtieren heuer bereits getötet. Derzeit bestehen in den Gemeinden Oberdrauburg, Obervellach, Rennweg, Sachsenburg und St. Stefan im Gailtal Freigaben zum Abschuss entsprechend der Wolfsverordnung.

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  • : Büro LR Martin Gruber/ Posch
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AUTORClemens Wieltsch
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