Meldefrist der Direktvermarktung von Milchprodukten endet am 31. März

AMA stellt entsprechendes Formular online zur Verfügung

Landwirtschaftliche Betriebe, die im Kalenderjahr 2017 mindestens 10.000 kg Kuhmilch für die Direktvermarktung eingesetzt haben, müssen bis Ende März 2018 die für den Zeitraum April bis Dezember 2017 zur Vermarktung eingesetzte Milchmenge melden, teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit. Landwirte sind Direktvermarkter, wenn sie am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher, an den Lebensmitteleinzelhandel, an Gemeinschaftsversorger oder die Gastronomie abgeben.

Auf der AMA-Homepage wird das dafür vorgesehene Formular unter dem Link https://www.ama.at/getattachment/58163a27-bd14-4b73-8a15-8756631cd283/Direktvermarkter_Meldung_2017.pdf zur Verfügung gestellt und kann dann gemailt, gefaxt oder per Post wieder an die AMA geschickt werden. AIZ

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