Melange wird mit Mundschutz serviert: am 15. Mai öffnet die Gastronomie

Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger informiert über die Detail-Regelungen für Gastronomiebetriebe, die ab 15. Mai wieder aufsperren dürfen.

Der 15. Mai – die Gastronomie und Freizeitwirtschaft sehnt diesen Tag wohl herbei wie keinen anderen – ist jener besondere Tag, an dem Österreichs Gastwirte nach zweimonatigem „shut down“ wieder aufsperren dürfen.

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat sich in Österreich zwar verlangsamt, dennoch stecken sich immer noch Menschen mit Covid-19 an. Deshalb gilt weiterhin die Grundregel: Einen Meter Abstand halten, zu Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Auch für die geöffneten Gastro-Betriebe gelten zukünftig spezielle Regeln.

So darf in der Gastronomie der Abstand von einem Meter unterschritten werden – für vier Erwachsene und ihre zugehörigen, minderjährigen Kinder, die an einem gemeinsamen Tisch sitzen. Die Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem gemeinsamen Tisch sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein. Mund-Nasen-Schutz ist für die Gäste nicht Pflicht, wohl aber für das Servicepersonal.

Außerdem sind keine Gruppenreservierungen für mehrere Tische erlaubt. Einzelne Tische sollen aber vorab reserviert werden. Ein Schankbetrieb an der Theke ist generell verboten.

Freizeitgestaltung

Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen für private Nächtigungen.

Tierparks dürfen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann, ab 15. Mai wieder öffnen.

Andere Freizeitbetriebe und Sehenswürdigkeiten, so auch Indoor-Freizeiteinrichtungen, dürfen am 29. Mai wieder aufsperren. Im Indoorbereich ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und auf die Beschränkung von mindestens zehn Quadratmeter Besucherraum pro Besucher zu achten.

Schwimmbäder dürfen ebenfalls am 29. Mai öffnen. Detaillierte Auflagen dafür werden noch erarbeitet.

Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Eine Sonderregelung gibt es für Begräbnisse: Hier gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.

Köstinger betont: „Die Regeln sind so einfach und praktikabel wie möglich gestaltet. Wir setzen auch auf die Verantwortung der Gäste und Betriebe, wir kämpfen alle gemeinsam gegen diese Pandemie und wollen erzielte Erfolge nicht gefährden.“

Diese Regelungen gelten vorerst bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.

(E.Z.)

- Bildquellen -

  • Pressestatements Zu Den Maßnahmen Gegen Die Krise: BKA/Andy Wenzel
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