
Seine Amtszeit beginnt mit 1. Jänner 2025 und erstreckt sich über weitere fünf Jahre. Aufgabe der Tierschutzombudsperson ist es, die Interessen des Tierschutzes als Amtspartei in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz und seit 1. Jänner 2023 auch in Verfahren nach dem Tiertransportgesetz zu vertreten. Martin Janovsky übt diese Funktion zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Amtstierarzt aus.
„Das Thema Tierschutz wird in der Gesellschaft immer präsenter, womit auch die Aufgaben der Tierschutzombudsperson weiter wachsen. In diesem Zusammenhang möchte ich Martin Janovsky ein herzliches Dankeschön aussprechen. Er erledigt seine Arbeit mit großem Fachwissen, Umsicht und viel Einfühlungsvermögen“, betont LH-Stv. Geisler. Die Tierschutzombudsperson habe auch hinsichtlich des hohen Qualitätsniveaus in der heimischen Tierhaltung eine wichtige Funktion.
In rund 500 Bewilligungs- und Strafverfahren nach dem Tierschutzgesetz und dem Tiertransportgesetz ist Martin Janovsky in seiner Funktion als Tierschutzombudsperson pro Jahr eingebunden. „In gut einem Drittel der Verfahren geht es um Tierquälerei oder die Beeinträchtigung des Wohlbefindens von Tieren“, berichtet Janovsky. In den vergangenen zwei Jahren waren Hunde in gut einem Drittel (38 Prozent) der Strafverfahren die betroffene Tierart, der Rest der Verfahren teilte sich auf Rinder (16 Prozent), Katzen (12 Prozent) und andere Tierarten auf. Die Tierschutzombudsperson berichtet der Landesregierung alle zwei Jahre über seine Tätigkeiten. Die Berichte sind auf der Website des Landes abrufbar. Der Bericht für die Periode 2023 und 2024 wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 vorliegen.
Darüber hinaus steht Janovsky als Anlaufstelle für Anfragen von Privatpersonen und Institutionen zur Verfügung. Er hat die Aufgabe, sowohl in Verfahren als auch bei allgemeinen Fragen rund um den Tierschutz beratend tätig zu sein. Das 2005 in Kraft getretene Bundestierschutzgesetz sieht die Bestellung von Tierschutzombudspersonen in den Bundesländern vor. Diese sind zudem Mitglied im Tierschutzrat des Gesundheitsministeriums und haben dort eine beratende Funktion. Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
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- 20250123 Tischutzombudsperson: Land Tirol/Jansenberger