Lockdown: Bauernmärkte bleiben offen

Für Ab-Hof und Direktvermarktung gelten die gleichen Regeln wie für den Handel. Foto: Photoagriculture - stock.Adobe.com

Seit Dienstag ist Österreich im zweiten „Lockdown”. Die Ausgangsbeschränkungen gelten offiziell bis 12. November und sollen dann bis 30. November verlängert werden. Grundsätzlich gilt, dass der eigene Wohnbereich in dieser Zeit von 20 bis 6 Uhr nur in Ausnahmefällen verlassen werden soll. Konkret sind das für berufliche Zwecke, zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, zur Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, das Füttern und Versorgen von Tieren für körperliche und psychische Erholung (Spazieren oder mit dem Hund Gassi gehen) und zur Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.

Dazu gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, ein Mindestabstand von einem Meter und ein Verbot von Kinnschildern. Gesichtsvisiere, die über Kinn und Ohren reichen, dürfen in medizinisch bestätigten Ausnahmefällen verwendet werden. Alle Veranstaltungen sind abgesagt, nur Spitzensportler dürfen Bewerbe ohne Publikum austragen, in Spitälern und Pflegeeinrichtungen gelten strenge Besuchsregeln. 

Für die Landwirtschaft bedeutet der neuerliche Lockdown folgendes: 

Direktvermarkter, Bauernläden, Ab-Hof-Verkauf

Der Handel bleibt geöffnet. Das betrifft auch Direktvermarkter, Bauernläden und den Verkauf Ab-Hof. Bauernmärkte dürfen in ihrer Funktion als Lebensmittelversorger abgehalten werden. Allerdings: die Essensausgabe zum Verzehr am Markt ist nicht zulässig. In Geschäften gilt eine Zehn-Quadratmeter-Regel. Für Märkte im Freien gibt es seitens des Landwirtschaftsministeriums den eindringlichen Appell, geordnete Warteschlangen zu bilden, um Abstand halten zu können. In jedem Fall gilt die Maskenpflicht. Verkäufer werden dazu angehalten, Einweghandschuhe zu tragen. 

Gastronomie, Beherbergung

Gastronomiebetriebe jeder Art, dazu zählen auch Heurigen und Buschenschänke, bleiben geschlossen. Eine Abholung von Speisen ist von 6 Uhr bis 20 Uhr möglich. Die Zustellung ist rund um die Uhr möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Geschäftsreisende, genutzt werden. Das gilt auch für „Urlaub am Bauernhof“-Betriebe. Internate oder Lehrlingswohnheime sind von dieser Regelung ausgenommen. 

Versorgungssicherheit

„Wir alle sind auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln angewiesen. Bäuerinnen und Bauern sind systemrelevant und werden deshalb weiterhin am Acker, im Stall und auf ihren Höfen arbeiten und so Versorgungssicherheit garantieren“, betont Bauernbund-Präsident Georg Strasser. 

In diesem Zusammenhang gelten laut Landwirtschaftsministerium alle Unternehmen und Betriebe entlang der Lebensmittelkette als systemrelevant. Das betrifft im Agrarbereich die Produktion und den Verkauf von Lebens- und Betriebsmittel (Futter, Saatgut, Dünger), aber auch Lagerung, Transport und Logistik, Sicherheitsprüfung, Tierkörperverwertung und Schädlingsbekämpfung. 

(V.S.)

- Bildquellen -

  • Kontaktloses Zahlen: Photoagriculture - stock.Adobe.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelOÖ. Jungbauernschaft hat nachhaltiges Wirtschaften im Fokus
Nächster ArtikelSchweiz will noch mehr Butter importieren