So einig wie bei der Resolution über die zukünftige Ausrichtung der GAP wa­ren sich die Landwirtschaftskammerräte bei ihrer Vollversammlung vergangene Woche nicht in allen Punkten.

Tierschutznovelle: FPÖ, Grüne, Stronach dagegen

Die im Gesundheitsausschuss im Parlament beschlossene Tierschutzgesetznovelle begrüßte Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker als „tauglichen Kompromiss zwischen steigenden Anforderungen für die Landwirte und umsetzbarer Praxis“. Darin wurde unter anderem gesichert, dass die Enthornung weiterhin von einem sachkundigen Landwirt durchgeführt werden darf (die Betäubung ist vorerst dem Tierarzt vorbehalten) und die Ferkelkastration – mit Schmerzbehandlung – möglich ist. Ebenso wird es für die Anbindehaltung weiterhin Ausnahmeregelungen geben. Für den OÖ Bauernbund ist die Novelle eine „praxistaugliche Lösung“. Mit Blick auf Deutschland, wo ab 2019 die betäubungslose Ferkelkastration verboten ist, sei hier in konstruktiver Arbeit eine Absicherung der Schweineproduktion für Österreich gelungen. Eine Regelung wie in Deutschland hieße das Aus der Ferkelproduktion.

Umso verwunderter zeigten sich deshalb die Bauernbund-Kammerräte über die Ablehnung des Tierschutzpakets von FPÖ, Grüne und Team Stronach. „Gerade Leo Steinbichler, der als Nationalratsabgeordneter dem Team Stronach angehört, hat immer für die Anbindehaltung plädiert. Warum jetzt das?“, fragt sich Bauernbund-Fraktionsvorsitzender Karl Grabmayr. Auch die Ablehnung der FPÖ sei unverständlich, FPÖ-Nationalratsabgeordneter Riemer hatte die Novelle überhaupt als „Skandal“ bezeichnet. „Da hilft auch der von den FPÖ-Kammerräten in der Vollversammlung eingebrachte Antrag nichts mehr“, so Grabmayr. Dieser Antrag forderte jene Ausnahmeregelungen, gegen die sich die FPÖ auf Bundesebene aussprach. „Die FPÖ-Kammerräte sollen lieber mit ihren Kollegen auf Bundesebene reden als hier fadenscheinige Anträge einzubringen“, so Grabmayr.

Bauernbund an UBV: „Politische Willkür“

Vom Unabhängigen Bauernverband (UBV) wurde wiederholt eine ganze Reihe an Anträgen eingebracht. Acht an der Zahl mit insgesamt 28 Zeilen, was schon alleine deshalb als „unausgereift“ erscheinen könnte. Vom Bauernbund wurden die Anträge abgelehnt. Warum? Weil sie „unrealistisch, auf Gerüchten basierend oder bereits erledigt sind“, begründet Grabmayr. So forderte der UBV etwa die Landesregierung auf, „die Almen und Weiden von Wölfen frei zu halten“, allerdings ohne konkrete Vorschläge, wie oder auf welcher gesetzlicher Basis das gelingen soll. „Das entbehrt jeder Sachlichkeit“, so Grabmayr.

In einem weiteren Antrag will der UBV im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes die Zehn-Prozent-Toleranzregelung auf „unbefristet“ erreichen. Konfrontiert mit der Tatsache, dass diese ohnehin „unbefristet“ sei, meinte ein UBV-Kammerrat, dass es in „seiner Fraktion Gerüchte darüber gegeben hat“.

Ebenso forderte der UBV den Landtag auf, eine Landwirtschaftskammerreform einzuleiten. „Die ist bereits im Gange und wurde einstimmig in der Vollversammlung vergangenes Jahr beschlossen“, fragt sich Grabmayr, ob die UBV-Kammerräte das vergessen haben. In einem anderen Antrag will der UBV vom Finanzminister eine Anhebung der forstlichen Einheitswertgrenze auf 22.000 Euro. „Natürlich kann man diese Forderung erheben, es ist aber unrealistisch, dies durchzusetzen“, so Landwirtschaftskammerrat Johannes Huemer in seiner Rede: „Solche Einzelforderungen würden das gesamte Bewertungsgesetz öffnen, was den Einheitswert insgesamt gefährden würde.“ Die Anträge zum Einheitswert mögen gut gemeint sein, so Grabmayr, aber „das ist, wie wenn ich eine Riesenfuhre Heu kurz vor dem Regen in die Scheune gebracht habe und dann mit der Fuhre wieder hinausfahre in der Hoffnung, eine Gabel voll Heu mehr zu ernten.“

Das ist, wie wenn ich eine Riesenfuhre Heu kurz vor dem Regen in die Scheune gebracht habe und dann mit der Fuhre wieder hinausfahre in der Hoffnung, eine Gabel voll Heu mehr zu ernten.

Huemer richtete den UBV-Kammerräten zudem aus, die von ihnen eingeforderte Wahrheit bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit selbst anzuwenden. Bekanntlich nutzen einzelne UBV-Kammerräte die abgelehnten Anträge zur Stimmungsmache in der Bevölkerung, ohne aber dazuzusagen, mit welcher Begründung diese abgelehnt wurden.
Auch Landwirtschaftskammerrat Norbert Ecker appellierte an die Vernunft der UBV-Kammer-räte, denn „zwei Drittel der Anträge hätten mit telefonischen Anfragen geklärt werden können“. Angesichts der Antragsflut könnte man dem UBV „politische Willkür unterstellen“: „Man will sich politisch in Szene setzen, inhaltliche Wirkung hat es aber keine“.

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  • LK OÖ: BZ/Pichler
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AUTORAnni Pichler
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