LK-Reform startet mit einstimmigem Beschluss

Alle Landwirtschaftskammerräte stimmten für die Reform. ©BZ/pichler
Alle Landwirtschaftskammerräte stimmten für die Reform. ©BZ/pichler
“Jetzt können wir den Prozess starten”, sagte LK-Präsident Franz Reisecker mit Blick auf das Abstimmungsergebnis. Bei der Vollversammlung vergangene Woche Donnerstag wurde die Landwirtschaftskammer-Reform von allen 35 Kammerräten einstimmig beschlossen. “Das ist Ausdruck, dass wir gemeinsam den richtigen Weg eingeschlagen haben”, bedankte sich Reisecker bei den Kammerräten. Bis 2019 werden, wie berichtet, die 15 Bezirksbauernkammern auf acht Dienststellen zusammengelegt. “Jeder, der selbst einen Betrieb führt, weiß, dass man auf sich ändernde wirtschaftliche Bedingungen reagieren muss”, sagte Bauernbund-Fraktionsvorsitzender und LK-Vizepräsident Karl Grabmayr. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft und sinkende Einnahmen machen die Reform notwendig. Mit der Fokussierung auf künftig acht Dienststellen sei auch eine bessere Spezialisierung in der Beratung möglich. Zudem werde sich das Online-Angebot stark ausweiten. Das alles unterstreiche die”Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit und letztlich Alternativlosigkeit dieser Reform”, so Grabmayr. Die zukünftigen Standorte sind noch nicht endgültig festgelegt. Man werde jedenfalls die Diskussionen in den Prozess einfließen lassen, um bei noch unklaren Standorten zu einer akzeptablen und geeigneten Lösung zu kommen, betonte Reisecker. Die Bezirksbauernkammerobleute bleiben erhalten, um eine wirksame regionale Vertretung der bäuerlichen Interessen sicherzustellen. Der Unabhängige Bauernverband will diese abschaffen. Reisecker widersprach: “Wir brauchen auch weiterhin unsere Vertreter auf Bezirks­ebene. Sonst schwächen wir Bauern uns selbst.” Die Obleute werden auch weiterhin Sprechtage in den Bezirken abhalten. Für Regionen mit großen Fahrtdistanzen zu neuen Dienststellen soll es auch weiterhin die Möglichkeit geben, die Mehrfachanträge an einem Standort im eigenen Bezirk abzugeben. Die konkrete Umsetzung der Reformmaßnahmen wird in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Funktion­ären in den Bezirksbauernkammer erfolgen.

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