LK OÖ: SVB-Erstattung muss umgesetzt werden

Reisecker forderte eine Entlastung für Agrardiesel und den Entfall einer SVB-Quartalszahlung. ©LK OÖ
Reisecker forderte eine Entlastung für Agrardiesel und den Entfall einer SVB-Quartalszahlung. ©LK OÖ
Der von der Regierung in Aussicht gestellte einmalige Entfall einer SVB-Quartalszahlung muss kommen”, forderte Präsident Franz Reisecker anlässlich der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Ober­österreich (LK OÖ). Eine ledigliche Stundung einer Quartalszahlung – wie von der SPÖ auf Bundesebene in Diskussion gebracht – werde hinge­gen ab­gelehnt. Als weitere Maönahme wurde einmal mehr die Mineralölsteuerentlastung für Agrardiesel gefordert. Mit Ausnahme der Stimme des grünen Kam­merrates sprachen sich alle Kammerräte für diese Forderungen aus.

In einem weiteren Antrag wehrt sich die Voll­ver­sammlung gegen den EU-Vorschlag, den Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln auf ökologischen Vorrangflächen zu verbieten. Mit dem EU-Vorschlag wäre der zur Auflockerung der Fruchtfolgen übliche Anbau von Eiweiöpflanzen kaum mehr machbar. Auch dieser Antrag bekam die Zustimmung – mit Ausnahme des grünen Mandatars.

Einstimmig beschlossen wurde eine Resolution, in der die LK-Vollversammlung die Bundesregierung auffordert, sich für den Abbruch der TTIP-Verhandlungen einzusetzen. “Die US-Seite hat sich inhaltlich kaum bewegt und es gibt offenbar kein Interesse an einem positiven Abschluss”, so Reisecker. CETA – das Handelsabkommen mit Kanada – ist hingegen fertig ausverhandelt und “in Summe ein verträgliches Abkommen”, so Reisecker.

BB-Anträge einstimmig beschlossen

In den drei BB-Anträgen (die Bau­ern­Zeitung berichtete) wird etwa der Beschluss der “kleinen Ökostrom-gesetz-Novelle” gefordert. Gibt es keine Laufzeitverlängerung der Ta-rifförderung, sind viele bäuerliche Familien in ihrer Existenz bedroht. Weiters wurde für eine Anhebung der Zuverdienstgrenze für Nebenerwerbslandwirte auf 1500 Euro plädiert: Derzeit müssen Arbeitnehmer, die wei­tere Einkünfte (z.B. Pacht, pau­schalier­te Einkünfte aus Landwirtschaft) erhalten, sofern das gesamte Einkommen 12.000 Euro übersteigt, bereits ab 730 Euro Zusatzeinkünften pro Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben, woraus eine Steuerschuld entstehen kann. Beschlossen wurde schließlich auch ein Antrag, der angesichts der bevorstehenden Budgetdiskussionen die finanziellen Mittel für das landwirtschaftliche Schulwesen sicherstellen soll.

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