LH Wallner: Ausnahmen für Vereine durchgesetzt

Gemeinnützige Vereine und Feuerwehren werden im Hinblick auf die Registrierkassenpflicht entlastet

Der Ministerrat hat vergangene Woche Erleichterungen insbesondere bei der Registrierkassenpflicht beschlossen. Landeshauptmann Markus Wallner begrüöt diese Entscheidung: “Die Vorschläge aus Vorarlberg wurden berücksichtigt.” Gemeinnützige Vereine und Feuerwehren werden im Hinblick auf die Registrierkassenpflicht entlastet. “Besonders für die zahlreichen Vereine, in denen groöe Unzufriedenheit herrscht, sind maögebliche Verbesserungen auf den Weg gebracht worden”, betont der Landeshauptmann. Die wesentlichen Forderungen der Länder seien berücksichtigt worden, so Wallner. Künftig soll beispielsweise die Kooperation zwischen Gastronomen und gemeinnützigen Vereinen erleichtert werden, indem bei kleinen Vereinsfesten eine Zusammenarbeit ermöglicht wird, ohne dass dadurch die steuerlichen Begünstigungen für den Verein verloren gehen. Weitere Neuerungen, die den Vereinen zugute kommen, sind: Die steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts sollen weitgehend vereinheitlicht werden. Feste von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts im Ausmaö von bis zu 72 Stunden im Jahr sollen einer steuerlichen Begünstigung unterliegen. So besteht beispielsweise bei derartigen Veranstaltungen keine Registrierkassenpflicht. Bisher konnten gemeinnützige Vereine lediglich Feste im Ausmaö von 48 Stunden steuerlich begünstigt veranstalten. Für den Kantinenbetrieb von gemeinnützigen Vereinen (zum Beispiel Fuöballvereine) soll es künftig keine Registrierkassenpflicht geben, wenn die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet hat und ein Umsatz von maximal 30.000 Euro erzielt wird. Bei unentgeltlicher Mitarbeit von vereinsfremden Personen im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes soll sichergestellt werden, dass der Verein seine steuerlichen Begünstigungen nicht verliert. Keine Registrierkassenpflicht soll es auch für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten geben, wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht überschreiten. Unternehmen: Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen soll um drei Monate auf 1. April 2017 verschoben werden, “um den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung zu verschaffen”, betont der Landeshauptmann.

- Werbung -
Vorheriger ArtikelBerlakovich fordert konkrete Antworten
Nächster ArtikelMehr Planungssicherheit für bäuerliche Familienbetriebe