Legehennenbetriebe können ab sofort Verlustersatz beantragen

Bei Legehennen in Bodenhaltung kam es aufgrund des Corona-Lockdowns zu starken Umsatzeinbußen.

Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment können ab Dienstag, 25. Mai 2021, einen Verlustersatz beantragen. Für Zuschüsse aufgrund coronabedingter Umsatzeinbußen hat die Bundesregierung einen Finanzrahmen von ingesamt bis zu 60 Millionen Euro bereitgestellt. Bisher konnten bereits Schweine-, Wein- und Kartoffelbauern den Verlustersatz beantragen.

Deckungsbeitrag zumindest um 30 Prozent gesunken

• Der Zuschuss ist gedacht für Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment, die gegenüber dem Vorjahr im Betrachtungszeitraum von Februar bis Mai 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten haben.
• Antragsberechtigt sind Betriebe, deren Deckungsbeitrag um zumindest 30 Prozent gesunken ist.
• Der Deckungsbeitragsrückgang wird durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen pauschal ermittelt.
• Der Zuschuss beträgt 70 Prozent des pauschal errechneten Verlustes.
• Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Köstinger: “Der Verlustersatz soll die größten Einbußen abfangen.”

Laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger bekommen besonders die Bäuerinnen und Bauern, die direkt an die Gastronomie liefern, bekommen die Folgen der Corona-Krise schmerzhaft zu spüren. Gerade Legehennenbetriebe im Bodenhaltungssegment haben den Wegfall der Gastronomie zu spüren bekommen. Der Verlustersatz bedeutet für die Monate Februar und März Zuschussbeträge von 38,72 und 40,66 Euro je 100 Legehennen. Auch für die Monate April und Mai wird der Deckungsbeitrag voraussichtlich um 30 Prozent zurückgehen und damit wird der Verlustersatz auch für diese Monate anwendbar sein.

Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.

 

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  • W212100 Bodenhaltung5 2478: Agrarofoto.com
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AUTORH.M.
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