Land&Forst Betriebe: GAP-Deckelung ist kontraproduktiv

Laut GAP-Vorschlag steht es den Mitgliedstaaten frei, die Basiszahlung ab einem Betrag von 100.000 Euro je Betrieb zu beschneiden (Capping) oder für Beträge von mehr als 60.000 Euro/Betrieb um maximal 85 % in Schritten zu kürzen (Degression).

Ein „durchwachsenes Ergebnis“, so kommentieren Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich und Vizepräsident Zeno Piatti Fünfkirchen die Ende der Vorwoche nach langem Ringen erzielte Einigung zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023.

Planungssicherheit ist nun gegeben

Die Verbandsführer zeigen sich erleichtert, dass mit der vorläufigen politischen Einigung jetzt die neue GAP-Periode auf den Weg gebracht werden kann. Damit seien die Weichen gestellt und die künftige GAP könne der Land- und Forstwirtschaft Klarheit und Planungssicherheit bieten. Bundesministerin Köstinger sei es gelungen, dass der bisherige österreichische Weg bei Umwelt- und Klimaleistungen in der Ländlichen Entwicklung (Zweite Säule) bei den Öko-Regelungen anerkannt wurde.

Deckelung ist schädlich für Umweltleistungen

Mit Unverständnis und Sorge sehen Montecuccoli und Piatty Fünfkirchen allerdings, dass mit der ebenfalls vorgesehenen Umverteilung bzw. Deckelung Zahlungen einseitig beschränkt werden. Denn genau mit solchen Instrumenten werden jene Ackerbaubetriebe geschwächt, die der zentrale Baustein für unsere Umwelt-, Natur- und Klimaleistungen sind und die gleichzeitig die letzten Vollerwerbsbetriebe im Trockengebiet darstellen.

Quelle: (c) LKÖ Anna Schreiner
Montecuccoli: “Capping würde genau die Betriebe schwächen, von denen man mehr Umweltleistungen erwartet.”

Ökoprogramme einkommenswirksam gestalten

Die Land&Forst Betriebe-Repräsentanten appellieren nun, im Rahmen des nationalen Gestaltungsprozesses die Umweltmaßnahmen der Agrarpolitik so zu gestalten, dass für das Überleben der Betriebe durch die Teilnahme an Ökoprogrammen Einkommen entsteht und nicht nur Mehrkosten kompensiert werden. Montecuccoli: „Direktzahlungen sind ein notwendiger betrieblicher Ertrag, der aus vielerlei Gründen unerlässlich geworden ist.“
Der Präsident spricht sich auch klar für eine gezielte Unterstützung von Kleinbetrieben durch folgende Maßnahmen aus:
• Ausnahmen von Mindestanforderungen (z.B. bei Fruchtfolge),
• Investitionen in Kooperationen zur Kostenreduktion,
• Schaffen von Erzeugergemeinschaften zur Stärkung der eigenen Verhandlungsposition und
• Aus- und Fortbildung im Bereich Betriebsführung.

Montecuccoli betont zudem, dass Benachteiligungen aufgrund von Betriebsstrukturen die Vollerwerbsbetriebe schwächen und damit die Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln in ausreichender Menge und ausgezeichneter Qualität gefährden. „Die Leistungen der landwirtschaftlichen Betriebe müssen ausreichend honoriert werden, damit jene Menschen, die den ländlichen Raum am Leben halten und sich gleichzeitig um die Natur kümmern, ein angemessenes Leben führen können.

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  • 2127 Montecuccoli: (c) LKÖ Anna Schreiner
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AUTORH.M.
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