Krisen-Hilfe wird ausgeweitet

Die Wirtschaft befindet sich weiterhin im absoluten Ausnahmezustand. In der Landwirtschaft kommt es durch den Wegfall der Gastronomie als Abnehmer oder durch Arbeitskräftemängel in vielen Bereichen zu massiven Umsatzeinbußen. Die Bundesregierung reagiert darauf mit noch breiterer Unterstützung.

Betriebe in akuter Finanznot aufgrund der Corona-Krise können auf verschiedene Hilfsfonds zurückgreifen.

Der Krisenbewältigungsfonds wurde von anfangs 4 auf nunmehr 28 Milliarden Euro aufgestockt. Der Härtefallfonds wurde auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Das hat der Nationalrat vergangenen Freitag beschlossen, um die teils existenzbedrohenden ökonomischen Folgen der Corona-Krise zu mindern.

Phase 2 startet am 15. April

Die Mittel aus dem Härtefallfonds kommen Klein- und Einzelpersonenunternehmen, freien Dienstnehmern und Non-Profit-Organisationen wie auch in Not geratenen Landwirten zugute. Sie alle werden mit Finanzmitteln aus diesem Fonds unterstützt. Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen. Phase 1 wurde bereits geöffnet und soll Landwirte, die hohe Umsatzeinbußen oder Preissteigerungen zu verzeichnen haben, mit Soforthilfen unterstützen. Phase 2 startet am 16. April. Dann können neben Voll- auch Nebenerwerbsbetriebe Zuschüsse beantragen.
Ebenso wie der Härtefallfonds steht auch der neu beschlossene Corona-Hilfsfonds den landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. Dieser ist insgesamt mit 15 Mrd. Euro dotiert und soll Betriebe und Unternehmen helfend unter die Arme greifen, die nun einen Wertverlust ihrer Waren verbuchen müssen oder mit großen Umsatz- und damit Einkommensrückgängen konfrontiert sind. Der Hilfsfonds besteht aus zwei Intstrumenten: einer Haftungsgarantie und Zuschüssen.

Haftungsgarantie

90 % der Kredithaftung wird vom Bund übernommen.
Als Obergrenze gelten maximal drei Monatsumsätze oder 120 Mio. Euro
Die Laufzeit wird fünf Jahre betragen und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Voraussetzungen: Betrieb und Bedarf in Österreich
Ansprechpartner für die Abwicklung ist die jeweilige Hausbank. Diese setzt weitere Schritte in der Abwicklung.
Anträge können bereits seit 8. April gestellt werden.

Zuschüsse

Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sind steuerfrei.
Sie werden Betrieben gewährt, die mindestens einen Einbruch von 40 % des Umsatzes nachweisen können.
Gestaffelte Zuschüsse von 25 bis 75 % je nach Umsatzeinbruch.
Die Zuschüsse decken Betriebskosten ab, aber auch den Wertverlust etwa von verderblichen Waren.
Die Umsatzeinbrüche müssen von einer unabhängigen Stelle oder einem Wirtschaftsprüfer bescheinigt werden.
Voraussetzungen: Betrieb und Bedarf in Österreich, Umsatzeinbruch
Die Abwicklung erfolgt über die neugegründete Covid-19 Finanzierungsagentur (COFAG), die sich des Austria Wirtschaftsservices (AWS) bedient.
Über die konkreten Details der Antragstellung ab 15. April wird noch gesondert informiert. Die Maßnahmen können zusammen, aber auch einzeln in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „In Form von Haftungsgarantien oder auch durch direkte Zuschüsse wird unseren Betrieben rasch und unbürokratisch geholfen. In dieser schwierigen Zeit müssen wir alle zusammenstehen und als Bundesregierung Sicherheit geben.“

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