Am Anfang des Monats sah die Lage noch aussichtslos aus: zahllose gerissene Schafe, aber keine echte Möglichkeit den Wolf zu entnehmen. Grund genug für den Salzburger Bauernbund nach vorangegangener Öffentlichkeitsarbeit medienwirksam auf die Straße zu gehen, den miserablen Status-quo anzuprangern und lautstark Verbesserungen einzufordern. In der Kritik standen vor allem die Grünen. Sie hatten sich stets quergelegt, wenn die Sprache auf die Entnahme von Problemwölfen kam. „Es ist Zeit, dass die Grünen endlich der Entnahmeverordnung zustimmen“, forderte Präsident Rupert Quehenberger daher. Er macht auch klar: eine Koexistenz von Almwirtschaft und Wolf sei nur machbar, wenn Problemtiere rasch entnommen werden dürfen. Nun Ende Juli haben die eindringlichen Forderungen des Bauernbundes Früchte getragen. Alle Koalitionspartner der Landesregierung, auch die Grünen, haben sich auf eine Entnahme von Isegrim nach mehrfachen Weidevieh-Rissen geeinigt.

„Eine jahrelange Forderung des Bauernbundes ist nun erfüllt.“

Die rechtliche Basis sollen Verordnungen gemäß des Jagdgesetzes schaffen – nicht wie bisher Bescheide der zuständigen Bezirkshauptmannschaften. „Für uns geht damit die jahrelange Forderung in Erfüllung, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das ist ein echter Lichtblick für die heimischen Bäuerinnen und Bauern“, freut sich Quehenberger über den politischen Erfolg des Bauernbundes.

Auch Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Agrarlandesrat Josef Schwaiger begrüßen die Einigung: „Wir haben Respekt vor der Artenvielfalt, aber auch großes Verständnis für die Probleme der Bauern. Die von uns entwickelten Instrumente bringen beide Interessen unter einen Hut.“

Das neue Verfahren im Detail

Bisher hat es Monate, wenn nicht Jahre gedauert um einen positiven Bescheid für den Abschuss eines Problemwolfs zu erhalten. Das Problem lag nicht etwa bei den Behörden, sondern bei diversen NGOs und Naturschutzbehörden, die aus Prinzip jeden Bescheid mit aufschiebender Wirkung beeinspruchten. Mit dem endlosen Instanzenzug vor den österreichischen Gerichten ist nun aber Schluss.

Eine Art Kriterienkatalog, der in einer Verordnung mündet, ersetzt das langwierige Verfahren. Vorausgesetzt wird ein Problemwolf, also ein Tier, dass zumindest 25 Stück Vieh innerhalb eines Monats in einem nicht schützbaren Bereich getötet oder verletzt hat.
„Beim Auftreten von Verdachtsfällen wird eine Rissbegutachtung durchgeführt und umgehend eine DNA-Analyse veranlasst. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Verordnung vorbereitet und ein kurzes Hörungsverfahren eingeleitet, um Maßnahmengebiete zu erklären, in denen ein Problemwolf entnommen werden kann“, erklärt Schwaiger.

In der Zwischenzeit wird als rasche Soforthilfe das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs angefordert. Sie setzen vorübergehende Herdenschutzmaßnahmen.
Für zwei Regionen im Pinzgau (Kaprun-Fusch, Rauris) sowie eine im Pongau (Gastein West) wird nun umgehend der Erlass einer solcher Maßnahmenverordnung eingeleitet.

„Nun muss sich zeigen, ob dieses Verfahren auch in der Praxis funktioniert. Ich bin jedenfalls optimistisch, dass dies ein gangbarer Weg zwischen dem Schutz der Natur und unserer Nutztiere ist“, erklärt Quehenberger. Er bedankt sich bei allen Koalitionsparteien des Landes Salzburg: „Die Einigung gibt unseren Bäuerinnen und Bauern erstmals wieder Hoffnung.“

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  • Gruppe Gesamt: SBG BB/Jansel
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AUTORElisabeth Hasl
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