Junglandwirte erhalten Beihilfe für die Hofübernahme oder Betriebsgründung

EU, Bund und Land unterstützen Junglandwirte bei der Weiterführung oder Neugründung von Betrieben.

Junglandwirte werden bei der Übernahme oder Gründung eines Betriebes von EU, Bund und Land unterstützt. ©agrarfoto.com
Junglandwirte werden bei der Übernahme oder Gründung eines Betriebes von EU, Bund und Land unterstützt. ©agrarfoto.com
“Der Agrarpolitik fällt auch die wichtige Aufgabe zu, junge Menschen in der Land- und Forstwirtschaft zu ermutigen, den elterlichen Betrieb weiterzuführen oder überhaupt einen neuen Betrieb zu gründen. So wie in vielen anderen Bereichen ist es auch in der Landwirtschaft notwendig, jungen Menschen sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen. Gut aufgestellte Förderprogramme für Junglandwirte sollen dabei helfen, eine flächendeckende Landwirtschaft auch in Zukunft in unserer Heimat sicherzustellen”, so der Präsident der Burgenländischen Landwirtschaftskammer Franz Stefan Hautzinger.

Solide Ausgangslage

EU, Bund und Land stellen für junge Bäuerinnen und Bauern, die beispielsweise den elterlichen Betrieb pachten und weiter bewirtschaften, eine Existenzgründungsbeihilfe zur Verfügung. Die Fördermittel sollen die Junglandwirte dabei unterstützen, die Bewirtschaftung des Hofes von einer soliden wirtschaftlichen Ausgangslage weg starten zu können. Diese Förderprogramme können von den Jungbäuerinnen und Jungbauern im örtlich zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat beantragt werden. “Die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte ist darauf ausgerichtet, wirtschaftlich zweckmäßige und wettbewerbsfähige Strukturen in der heimischen Landwirtschaft zu schaffen und zu festigen. Diese Maßnahme eignet sich aber auch hervorragend dafür, agrarisch und betriebswirtschaftlich gut ausgebildete Jungbäuerinnen und Jungbauern dabei zu unterstützen, bereits als junge Menschen die Verantwortung für einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen zu können”, so Hautzinger.

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